Einschulungsuntersuchung

Die Einschulungsuntersuchung ist eine gesetzliche Pflichtuntersuchung für alle Kinder zwischen 4 und 5 Jahren, die in Baden-Württemberg eingeschult werden. Mit der schrittweisen Vorverlegung des Einschulungstichtages verschiebt sich der Zeitpunkt der Schulpflichtigkeit.

Einschulungsstichtag:

Ab dem Schuljahr 2022/2023 und für alle folgenden Jahre gilt der 30. Juni als Stichtag für die Schulpflichtigkeit. Somit sind alle Kinder, die spätestens zu diesem Zeitpunkt 6 Jahre alt sind, schulpflichtig. Kinder, die nach dem Einschulungsstichtag und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, können ebenfalls zur Schule angemeldet werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Untersuchungsheft für Kinder (gelbes U-Heft)
  • Impfausweis (Impfbuch)
  • ausgefüllter Elternfragebogen (freiwillig)
  • falls vorhanden: wichtige Arztberichte

Hinweis: Die Vorlage des Impfbuchs und des Nachweises über die durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) ist verpflichtend.

Wie wird die Einschulungsuntersuchung durchgeführt?

Die Einschulungsuntersuchung erfolgt in zwei Schritten.

Schritt 1

Ziel der Basisuntersuchung ist, einen Förderbedarf bei Kindern rechtzeitig zu erkennen.
Alle Kinder, die bis zum Stichtag 30. Juni des laufenden Schuljahres 5 Jahre alt werden (Geburtszeitraum 01.07.2020 bis 30.06.2021), werden im vorletzten Kindergartenjahr bzw. 24-13 Monate vor der termingerechten Einschulung von einer sozialmedizinischen Assistentin des Gesundheitsamts untersucht. Hierzu gehören die Überprüfung des Seh- und Hörvermögens, das Dokumentieren von Impfungen und Früherkennungsuntersuchungen, Gewicht und Körpergröße und ein Screening zur Sprach- und Schreibentwicklung sowie zur motorischen Entwicklung. Die Untersuchung findet in der Regel in der Kindertageseinrichtung statt, die Sorgeberechtigten können bei der Untersuchung anwesend sein.
Bei Bedarf werden die Kinder zusätzlich zu einer schulärztlichen Untersuchung in der Regel in das Gesundheitsamt eingeladen. Im Rahmen der schulärztlichen Untersuchung kann z.B. ein Sprachstandtest (SET-K 3-5) durchgeführt werden. Bei der schulärztlichen Untersuchung ist die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten erforderlich.
Nach der Untersuchung erhalten Sie einen Befundbogen mit Durchschlägen für Ihren Kinder-/bzw. Hausarzt und für die Kindertagesstätte.
Bei Auffälligkeiten erhalten die Sorgeberechtigten eine Empfehlung für eine Förderung des Kindes im häuslichen Bereich und/oder im Kindergarten bzw. zur Vorstellung beim Arzt.

Verfahrensablauf Schritt 1
Die Einladung zur Einschulungsuntersuchung erhalten Sie vom zuständigen Gesundheitsamt per Post oder über die Kindertageseinrichtung. Haben Sie 15 Monate vor der termingerechten Einschulung noch keine Einladung erhalten, wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Ihres Wohnsitzes.
Zusammen mit der Einladung erhalten Sie eine Einverständniserklärung und einen Fragebogen. Das Ausfüllen des Fragebogens ist freiwillig. Er soll bei der Einschätzung des Entwicklungsstandes Ihres Kindes, der Bewertung der Untersuchungsergebnisse und bei der Elternberatung helfen. Auch die Erziehungskraft erhält einen Fragebogen zu der bisherigen Entwicklung Ihres Kindes, dessen Auswertung nur mit Ihrer Zustimmung erfolgt.

Schritt 2

Für die Einschulungsuntersuchung im Schritt 2 werden Kinder bei schulrelevanten Fragen und/oder Auffälligkeiten von der zuständigen Grundschule angemeldet. Die Untersuchung findet ab dem Jahr 2025 im Monat Juli – und somit kurz vor der termingerechten Einschulung - im Gesundheitsamt statt.
In der Einschulungsuntersuchung im Schritt 2 stehen konkrete Fragen zu gesundheitlichen Einschränkungen oder der Schulfähigkeit aus schulärztlicher Sicht im Mittelpunkt. Wir empfehlen den Grundschulen und Sorgeberechtigten, die Möglichkeit einer Einschulungsuntersuchung im Schritt 2 spätestens im Rahmen der Schulanmeldung zu besprechen.
Nach der Untersuchung erhalten die Sorgeberechtigten einen Befundbogen mit Durchschlägen zur Weitergabe an die Kinder-/bzw. Hausarztpraxis und die Grundschule.
Hinweis: Über Fragen zur Einschulung, wie z.B. vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung, entscheidet die zuständige Grundschule.

Anmeldung zu Schritt 2
Die Anmeldung zu Schritt 2 erfolgt durch die zuständige Grundschule per Post oder Fax direkt beim Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamts. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Anmeldung per E-Mail zu vermeiden.
Ende der Anmeldefrist: 15. April

Erforderliche Anmeldeunterlagen für Schritt 2, die von der Grundschule eingereicht werden müssen:

Sonstiges

  • Weitere Informationen zur Einschulungsuntersuchung finden Sie auch in unserem Flyer und im Elternratgeber.
  • Erklärvideo zur Einschulungsuntersuchung; Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg (deutsch)
  • Informationen in mehreren Sprachen (Infoflyer, Einwilligungserklärung, Erklärvideo und Elternratgeber)
  • Hier finden Sie Tipps für einen gelungenen Schulstart.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Die untere Gesundheitsbehörde, in deren Stadt- oder Landkreis Ihr Kind wohnt

Untere Gesundheitsbehörde ist in den Landkreisen: das Landratsamt, Gesundheitsamt

Hinweis: Besucht Ihr Kind eine Tageseinrichtung außerhalb Ihres Landkreises, findet die Einschulungsuntersuchung dort statt. Nach Abschluss der Untersuchungen werden die Unterlagen an die zuständige Gesundheitsbehörde im Landratsamt Ihres Wohnortes auf deren Anforderung übergeben.

Weitere Hinweise