Kulturförderung

Hinweis: Ab dem 22. Juni 2026 gilt für den Landkreis Lörrach eine Haushaltssperre, die zunächst bis zum Jahresende vorgesehen ist.
Aufgrund dieser Haushaltssperre können derzeit leider keine Projekte über den Arbeitskreis Kulturförderung finanziell bezuschusst werden.

Wir wissen, wie viel Einsatz in den kulturellen Projekten steckt, und bedauern die momentanen Einschränkungen sehr.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Für kulturelle Projekte vergibt der Landkreis Lörrach über den Arbeitskreis Kulturförderung halbjährlich im Frühling und Herbst Zuschüsse.

Finanzielle Unterstützung können Projekte erhalten, bei denen über Ko-Finanzierung die Erbringung eines Eigenanteils gewährleistet ist. Allen Kulturschaffenden – seien es künstlerisch aktive Gruppen, Vereine, Initiativen oder einzelne Künstlerinnen und Künstler – wird dadurch die Chance eröffnet, ihre kreativen Vorhaben einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen.

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Mitarbeiter
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Sonstiges

Zur Förderfähigkeit

Vom Kreistag vorgegebene Kriterien der Förderfähigkeit sind die beiden Merkmale „Identifikation mit dem Landkreis“ und „Stärkung der regionalen Zusammengehörigkeit“. Was bedeutet das konkret? Vor allem sollen innovative Projekte unterstützt werden, die einen kreisweiten, über den einzelnen Ort hinausweisenden Bezug aufweisen, die Modellcharakter haben oder die sich beispielhaft einem regionalen Thema von allgemeiner Bedeutung widmen. Auch Veranstaltungen zur Pflege des örtlichen kulturellen Lebens können förderfähig sein.

Zum Förderziel

Naturgemäß steht bei Bürgerinnen und Bürgern zunächst der Wohnort im Zentrum. Doch soll auch der umgebende Raum des Landkreises stärker ins Bewusstsein treten. Über den gemeinsamen alemannischen Nenner hinaus, lässt sich das im Landkreis Lörrach umschlossene südbadische Grenzgebiet – bei aller geografischen Vielfalt von Oberrhein, Dinkelberg, Kander- und Wiesental sowie Hochschwarzwald – als lebendige Landschaft und angestammte oder neue Heimat begreifen. Ein Raum, der angesichts einer immer mobileren und bunteren Gesellschaft, sich kulturell wandelt und trotzdem von bewährten Konstanten geprägt bleibt.

Zum Fördergegenstand

Die Förderung dieses Regionalbewusstseins soll unterstützt werden. Die Erforschung der gemeinsamen geschichtlichen Wurzeln, der hiesigen regionalen Bräuche und musikalischen Besonderheiten – natürlich auch die Pflege traditioneller und die Förderung neuer Künste und Kunstwerke – können Gegenstand förderfähiger Projekte sein. Abgesehen von den erwähnten allgemeinen Leitlinien bestehen keine inhaltlichen oder thematischen Vorgaben. Formale Voraussetzung ist nur, dass Antragstellende und Projektorte innerhalb des Landkreises beheimatet sind. Oder, dass bei grenzübergreifenden Projekten der Schwerpunkt auf deutscher Seite liegt. Bevorzugte Behandlung genießen Projekte von Kindern und Jugendlichen sowie Vorhaben im ländlichen Raum.

Zur Antragstellung

In der Projektbeschreibung ist auf die Förderkriterien einzugehen. Teil des Antrags ist ein Kosten- und Finanzierungsplan, wo die direkten Projektkosten und besonders die Kofinanzierung darzustellen sind. Bitte beachten Sie die längere Vorlaufzeit beim Einreichen Ihres Antrags und die Vorgabe, dass das Projekt noch nicht begonnen haben darf. Kulturprojekte, die im Frühjahr zur Förderung eingereicht werden, dürfen erst nach dem 1. Juli starten. Im Herbst werden stets Projekte für das Folgejahr angenommen.

Der Antrag kann postalisch zugesendet, unterschrieben eingescannt per E-Mail oder direkt im Landratsamt abgegeben werden:

Landratsamt Lörrach
Sachgebiet Kultur & Archiv
Palmstraße 3
79539 Lörrach

E-Mail: kultur(at)loerrach-landkreis.de

Rechtlicher Hinweis

Die Entscheidung zur Auswahl der Förderprojekte wird vom Sachgebiet Kultur vorbereitet und durch den „Arbeitskreis Kulturförderung Landkreis Lörrach“ getroffen. Unter Vorsitz der Landrätin gehören dem Gremium abgesandte Kreisräte aller Kreistagsfraktionen an. Die Mittelvergabe erfolgt unter Ausschluss des Rechtswegs. Alle weiteren Details zum Verfahren sind dem Antragsformular zu entnehmen oder können telefonisch erfragt werden.

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Zugehörigkeit zu
Flettner Sammlung
Bürchau
Schloss Bürgeln
Zehnthaus in Grenzach-Wyhlen