Wohnungsbauförderung

Das Land Baden-Württemberg fördert die Schaffung von Wohnraum (Kauf und Erwerb neuen Wohnraums, Erwerb von gebrauchtem Wohnraum und Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen) und Maßnahmen zum altersgerechten Umbau sowie energetische Maßnahmen über zinsvergünstigte Darlehen.

Zielgruppen sind vor allem Familien, Personen mit geringem Einkommen oder besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung sowie Schwerbehinderte mit spezifischen Wohnbedürfnissen.

Die Darlehen werden durch die Staatsbank für Baden-Württemberg (L-Bank) vergeben. Die Anträge sind bei den Wohnraumförderstellen in den Landratsämtern einzureichen. Dort werden sie geprüft und bei Förderfähigkeit an die L-Bank zur abschließenden Bearbeitung und Entscheidung weitergeleitet.

Baubeginn beziehungsweise Vertragsabschlüsse dürfen erst nach Förderzusage erfolgen.

Ihr Ansprechpartner

Herr
Michael Fischer
Stellvertretende Fachbereichsleitung, Bauleitplanung & Koordination, Wiederkehrende Prüfungen, Skilifte, Wohnraumförderung