Dienstleistung

Baugenehmigungsverfahren digital - ViBa BW

Bauanträge sind ausschließlich in digitaler Form einzureichen. Dies erfolgt neu ab 01.10.2025 über das Landesportal „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa BW):

Papieranträge, Anträge per E-Mail oder Anträge über das alte digitale Verfahren mit der Plattform „conject“ werden nicht mehr akzeptiert.

Im Tutorial-Video des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die Bedienung von ViBa BW ausführlich erklärt. Wir empfehlen das Video vor der ersten Antragstellung einmal vollständig anzuschauen.

Auf der Homepage des Ministeriums Bau the Länd erhalten Sie allgemeine Informationen zum virtuellen Bauamt (ViBa BW).

Sollten Sie Probleme bei der Anmeldung oder sonstige technische Probleme mit der digitalen Bauantragstellung haben, bitten wir Sie ein Supportticket zu erstellen.

Achtung:

Damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können, sind folgende Punkte besonders wichtig:

  • Format
    Die Bauvorlagen sind in archivfähigem PDF-Format (PDF/A) -ohne Schreibschutz, Passwortschutz oder Verschlüsselung- zu übermitteln.
  • Dateibezeichnung
    Jedes Dokument ist entsprechend unserer Vorgaben zu benennen: Vorgaben zur Dateibenennung (PDF)
  • Vollmacht
    für den digitalen Bauantrag über ViBa BW (nur im Falle, dass Sie als Bauherr eine andere Person (z. B. Entwurfsverfasser) beauftragen: Vollmacht (PDF)
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Mitarbeiter
  • Softwarebetreuung mit Schwerpunkt: PROSOZ Bau und digitale Bauplattform
  • Softwarebetreuung mit Schwerpunkt: PROSOZ Bau und digitale Bauplattform
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Für die Antragstellung über ViBa BW benötigen Sie als Bauherr eine BundID. Alternativ können Sie Ihr ELSTER-Konto für die Anmeldung verwenden.

Als Entwurfsverfasser benötigen Sie ein ELSTER - Unternehmenskonto. Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Zugangsdaten per Post versendet wird, weshalb Sie ausreichend Vorlaufzeit (ca. 14 Tage) für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einplanen sollten. Grundsätzlich kann zur Bauantragstellung nicht das ELSTER-Zertifikat aus dem Steuerwesen der Unternehmung verwendet werden.

Für Bauherren, die nicht EU Staatsangehörige sind, gibt es zwei Optionen:

Option 1: Es wird ein Architekt aus einem EU Mitgliedstaat beauftragt oder der Antrag über einen Vertreter/Bevollmächtigten mit einem gültigen EU-Ausweis gestellt. Beachten Sie hier bitte, dass für die Vertretung eine Vollmacht notwendig ist, die zum Antrag im Landesportal hochgeladen werden muss.

Option 2: Es kann ein Antrag auf Erteilung eines Ordnungskriteriums  beim Finanzamt Neubrandenburg gestellt werden. Das Finanzamt Neubrandenburg teilt der antragstellenden Person (z. B. in der Schweiz) das Ordnungskriterium (Steuernummer) anschließend per Post mit. Mit dieser Steuernummer ist eine Registrierung bei Mein ELSTER möglich. Dort kann anschließend das ELSTER-Zertifikat beantragt werden. Die Steuernummer dient ausschließlich der Registrierung bei Mein ELSTER – steuerliche oder abgabenrechtliche Prüfungen finden nicht statt.

Wichtige Hinweise:

Für alle Baugenehmigungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises Lörrach ist das Landratsamt Lörrach, untere Baurechtsbehörde, zuständig. Für Baugenehmigungen der Großen Kreisstädte Lörrach, Rheinfelden und Weil am Rhein besteht eine eigene Baurechtszuständigkeit. Alle Anträge, die diese Städte/Gemeinden betreffen, sind direkt dort zu stellen. Anträge für Inzlingen sind bei der Stadt Lörrach, Anträge für Schwörstadt sind bei der Stadt Rheinfelden zu stellen.

An einem Bauantrag können Entwurfsverfassende und die Bauherrschaft gemeinsam über den Online-Dienst ViBa BW zusammenarbeiten und miteinander kommunizieren, um die Unterlagen für einen Bauantrag einzureichen.

Die Kommunikation zwischen der Baurechtsbehörde des Landratsamt Lörrach und den Einreichenden ist nach erfolgter digitaler Einreichung jedoch nur in einer sog. 1:1-Beziehung möglich.

Die Antragstellenden, die den Bauantrag über ViBa BW einreichen, sind bis zum Ende der Antragsbearbeitung die alleinigen Kommunikationspartner/innen der Baurechtsbehörde. Alle Nachrichten, die über das Landesportal ausgetauscht werden, können ausschließlich von den Antragstellenden gelesen und beantwortet werden.

Das System des virtuellen Bauamts leitet Sie durch die einzelnen Schritte Ihrer Antragstellung.

Sie geben die Daten in Echtzeit ein. Das bedeutet, dass das Online-Portal Ihre Daten-Eingabe speichert, sobald Sie in das nächste Eingabefeld wechseln. Gleiches gilt für den Upload von Dokumenten. Sobald dieser von Ihnen vorgenommen wurde, sind die Dokumente gespeichert, ohne die Notwendigkeit einer gesonderten Bestätigung der Speicherung durch Sie.

In jedem Schritt müssen die Daten vollständig hochgeladen werden, um den Antrag letztendlich einreichen zu können. Mit der Vollständigkeit der Dokumente (d.h. alle erforderlichen Dokumente liegen vollständig ausgefüllt und konkret und eindeutig formuliert vor) lassen sich Nachforderungen vermeiden.

Standardmäßig wird von ViBa BW der Vorgangstitel mit z.B. "Baugenehmigung für die Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen" vorausgefüllt. Die Bearbeitung des Antrags erleichtert sich sowohl für die Antragstellenden, als auch für die Baurechtsbehörde, wenn hier treffende Titel wie "Errichtung Wohnhaus", "Abbruch Garage" oder "Nutzungsänderung von Bäckerei in Schneiderei" verwendet werden.

Sobald Sie ihren digitalen Antrag über das Online-Portal einreichen, haben wir Zugriff auf Ihre Antragsdokumente und -informationen. Zuvor sehen nur Sie und die am Vorgang digital beteiligten Nutzer/innen Ihre Antragsdaten.

Die Baugenehmigung/Ablehnung inkl. Gebührenbescheid Ihres Antrages wird über Viba BW an den Antragstellenden zugestellt. Sofern Sie Entwurfsverfasser sind, sind Sie für die Weiterleitung der Bescheide verantwortlich.

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Weitere Hinweise
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Zugehörigkeit zu