Dienstleistung

Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg

Um dem Ausbau von Dachflächen-Photovoltaik noch weiter voranzutreiben, wurde im Klimaschutzgesetz eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen beim Neubau von Nichtwohngebäuden und größeren, offenen Parkplätzen aufgenommen. Seit 1. Mai 2022 gilt die Pflicht auch für neue Wohngebäude und Bestandsgebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude), sobald Dächer saniert werden müssen.

^
Mitarbeiter
  • Sachbearbeitung Bautechniker, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Klimaschutz
^
Voraussetzungen

Voraussetzungen für Dachflächen:

Die Mindestvoraussetzungen einer Dachfläche, die zur Solarnutzung geeignet ist, werden in Paragraph 4 Absatz 1 der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung definiert:

Ein Dach muss über eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 Quadratmetern verfügen, die durch sie umschließende Dachkanten abgrenzbar ist. Handelt es sich um ein Flachdach, darf die Fläche eine maximale Neigung von 20 Grad aufweisen; darüber hinaus muss sie keine Anforderungen erfüllen.

Handelt es sich um ein Steildach, darf dieses bei einer Neigung von 20 bis maximal 60 Grad nur nach Westen, Osten und allen dazwischenliegenden Himmelsrichtungen nach Süden ausgerichtet sein.

Ein nach Norden ausgerichtetes Dach fällt somit nicht unter die Photovoltaikpflicht. Sollen auf einer zur Solarnutzung geeigneten Fläche anderweitige „notwendige Nutzungen“ wie eine Dachterrasse untergebracht werden, muss gewährleistet sein, dass die verbleibende Fläche hinreichend eben und hinreichend von der Sonne beschienen ist. Letzteres kann bei einer jährlichen Sonneneinstrahlung von mindestens 75 Prozent angenommen werden.

Voraussetzungen für Stellplatzflächen:

Die Mindestvoraussetzungen für eine zur Solarnutzung geeignete Stellplatzfläche werden in Paragraph 5 Absatz 1 der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung definiert:

  • Es müssen mindestens vier Stellplätze unmittelbar nebeneinander angeordnet sein.
  • Die Stellplätze sind ausschließlich für Personenkraftwagen vorgesehen.
  • Die Parkplatzfläche weist eine maximale Neigung von 10 Grad auf.

Anders als bei Gebäuden spielt die jährliche solare Sonneneinstrahlung hier keine Rolle, da beim Neubau von offenen Parkplätzen ausreichend Gestaltungsspielraum besteht, Verschattungen zu vermeiden (zum Beispiel durch entsprechende Baumbepflanzung).

^
Sonstiges

Fördermöglichkeiten:

Installation und Betrieb einer Photovoltaikanlage werden insbesondere durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) gefördert. So gewährleistet es etwa einen auf zwanzig Jahre befristeten gesetzlichen Vergütungsanspruch für den Strom, der in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist wird.

Darüber hinaus fördert die Kreditanstalt für den Wiederaufbau die Installation einer Photovoltaikanlage und eines Stromspeichers über ihren Standard-Förderkredit „Erneuerbare Energien“ (Nr. 270).

Für eine weitere Beratung empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit der Energieagentur Südwest GmbH aufzunehmen:

Energieagentur Südwest GmbH
Marktplatz 7
79539 Lörrach

Telefon: +49 7621 161617-0
Fax: +49 7621 161617-9
E-Mail: info(at)energieagentur-suedwest.de

^
Weitere Hinweise
^
Zugehörigkeit zu