Dienstleistung

Baugenehmigungsverfahren digital - ITeBAU

Der Landkreis Lörrach bietet Ihnen mit dem virtuellen Bauamt ITeBAU die Möglichkeit, in wenigen einfachen Schritten komfortabel Ihren Bauantrag zu stellen und die Baugenehmigung online entgegenzunehmen. Selbstverständlich können auch andere Verfahren, wie zum Beispiel Bauvoranfragen, Antrag auf Befreiungen und andere digital eingereicht werden.

Das digitale Baugenehmigungsverfahren wird über eine so genannte Bauplattform im Internet abgewickelt.

Wichtige Hinweise:

Seit dem 01.04.2022 nimmt der Fachbereich Baurecht nur noch digitale Bauanträge entgegen. Die Einreichung der Anträge in Papierform über die jeweilige Gemeinde entfällt (ausgenommen sind Kenntnisgabeverfahren).

Achtung:

Wir bitten Sie, zuerst die Vollmacht per E-Mail an: baurecht-digital@loerrach-landkreis.de zuzusenden. Im Nachgang werden Sie von uns eine Einladung zu unserer digitalen Plattform Conject erhalten und können dort die Antragsunterlagen hochladen.

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Mitarbeiter
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Voraussetzungen
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Weitere Hinweise

Und so funktioniert es:

  1. Der Entwurfsverfasser entscheidet sich zusammen mit dem Bauherrn für das digitale Verfahren. Der Bauherr erteilt dem Entwurfsverfasser eine entsprechende Vollmacht, die mit zu den Bauvorlagen genommen wird.
  2. Der Entwurfsverfasser bereitet die Bauvorlagen digital vor; erzeugt PDF-Dokumente. Anschließend ruft er auf den Internetseiten des Landratsamtes Lörrach den Antragsassistenten auf und füllt diesen aus, fügt die Bauvorlagen als Anlagen hinzu und versendet es digital.
  3. Der Fachbereich Baurecht nimmt den digitalen Antrag an und legt eine digitale Bauakte (Projektraum) an; über die Eröffnung der digitalen Akte werden der Bauherr und der Entwurfsverfasser per E-Mail informiert. Über den in der Einladung enthaltenen Link werden Sie zu Conject weitergeleitet, wo Sie sich entweder anmelden oder erstmalig registrieren können.
  4. Der Entwurfsverfasser und der Bauherr melden sich im Internet an der Bauplattform an und haben so die Möglichkeit, auf die digitale Akte zuzugreifen und sich zu informieren. Der Entwurfsverfasser kann hier später noch weitere oder geänderte Bauvorlagen digital nachreichen.
  5. Der Fachbereich Baurecht bearbeitet den Antrag und stellt sämtlichen Schriftverkehr und später die Entscheidung (z. B. Baugenehmigung) in die digitale Akte ein.
  6. Der Entwurfsverfasser und der Bauherr erhalten über neu in die digitale Akte eingestellte Dokumente jeweils eine Benachrichtigung per E-Mail und können die Dokumente in der digitalen Akte jederzeit einsehen oder herunterladen.
  7. Die Kommunikation mit dem Fachbereich Baurecht läuft ausschließlich über die Kommunikationsplattform der digitalen Bauakte und nicht über personenbezogene E-Mails der Mitarbeiter.

Ihre Vorteile:

  • Verfahrensbeschleunigung durch Wegfall der Postwege
  • Einreichen digitaler Pläne (keine Druck-und Portokosten)
  • Telefon-/Videokonferenz/Beratung mit dem FB Baurecht möglich (Wegfall der Wege)
  • Kurzfristiges Nachreichen geänderter Unterlagen
  • Digitale Genehmigung und Pläne zur medienbruchfreien Weiterbearbeitung
  • Verfahrenstransparenz, Auskünfte zum aktuellen Sachstand

Vor der Benutzung der Internetplattform sollte jeder Benutzer einmalig per Mausklick den von der Firma conject AG angebotenen Systemcheck durchführen. Dabei wird automatisch überprüft, ob die Einstellungen des Computers zur Benutzung der Plattform korrekt sind. Anschließend müssen Sie sich in der Plattform einmalig registrieren.

Sollten Sie bei der erstmaligen digitalen Antragstellung weitere Unterstützung wünschen so sprechen Sie uns gerne an.

Technische Beratung:

Unter folgendem Link stehen Handbücher und eine Reihe von Trainingsvideos rund um die Nutzung des virtuellen Bauamtes zur Verfügung. Zudem finden Sie dort die Kontaktdaten unserer Ansprechpartner bei Itebo.

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