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Zäune, Gerätehütten im Außenbereich


Steigende Außentemperaturen und längeres Tageslicht locken viele Menschen wieder in ihre Gärten oder Freizeitgrundstücke. Aus diesem Anlass erinnert der Fachbereich Baurecht daran, dass in der freien Landschaft bauliche Anlagen und Zäune nicht gestattet sind.
 
Zum Schutz der Kulturlandschaft vor Zersiedlung bestehen seit Jahrzehnten gesetzliche Regelungen, wonach Hütten und sonstige bauliche Anlagen zu Freizeitzwecken in der freien Landschaft, dem sogenannten Außenbereich, nicht beliebig errichtet werden dürfen. Dies gilt auch für dauerhaft angelegte Zäune.
 
Um Fehlinvestitionen oder unliebsame Überraschungen durch behördliches Einschreiten zu vermeiden, sollten sich Eigentümer und Pächter betroffener Grundstücke über die geltenden baurechtlichen Bestimmungen genau informieren.
 
Der Fachbereich Baurecht rät vor allem Kaufinteressenten dazu, sich vor Erwerb bebauter Grundstücke im Außenbereich die entsprechenden Genehmigungen vorlegen zu lassen. Das Informationsblatt „Gerätehütten im Außenbereich“ kann heruntergeladen werden.