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Novelle des Erneuerbaren Wärmegesetzes ab 01.07.2015 in Kraft


Die Novelle des Erneuerbaren Wärmegesetzes tritt am 01.07.2015 in Kraft. Das EWärmeG sieht eine Nutzungspflicht für den Einsatz erneuerbarer Energien vor. Der Pflichtanteil wird von 10 auf 15 Prozent angehoben.
Private und öffentliche Nichtwohngebäude werden erstmals in die Nutzungspflicht einbezogen. Der Anknüpfungspunkt bleibt weiterhin der Austausch einer zentralen Heizanlage.