Sachgebiet

Unterbringung

Stempel: Wir sind umgezogen

Neue Adresse:
Landratsamt Lörrach
Brombacher Straße 4
79539 Lörrach

Nach den Vorgaben des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) ist der Landkreis Lörrach verpflichtet, die vom Land Baden-Württemberg zugewiesenen Flüchtlinge aufzunehmen und vorläufig unterzubringen. Dies geschieht in sogenannten Gemeinschaftsunterkünften (GU) für Flüchtlinge.

Flüchtlinge, die nicht mehr zur Nutzung einer GU berechtigt sind, werden den kreisangehörigen Gemeinden über die sogenannte Anschlussunterbringung zugewiesen. Die Gemeinden müssen dann für Wohnraum sorgen.

Die Unterbringung von nach den Vorgaben des Eingliederungsgesetzes (EglG) zugewiesenen Spätaussiedler erfolgt in Übergangswohnheimen (ÜWH).

Vor Ort wird die soziale Beratung und Betreuung durch den Landkreis sichergestellt.

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Wo?
Landratsamt Lörrach, Brombacher Straße 4
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Öffnungszeiten
Montag:
08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag:
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:30 Uhr
Zurzeit geschlossen

Mittwochs: Termine nur nach Terminvereinbarung.

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Leitung
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Mitarbeiter
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Übergeordnete Verwaltungsebene
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Zugehörige Dienstleistungen