Altablagerung Kesslergrube (Grenzach-Wyhlen)

Die Altablagerung Kesslergrube befindet sich im Ortsteil Grenzach der Gemeinde Grenzach-Wyhlen.

Bei der Altlast Kesslergrube handelt es sich um mehrere ehemalige Kiesgruben, die zwischen 1913 und 1969 angelegt und betrieben wurden. In den 1950er Jahren erfolgte bis 1976 eine Wiederauffüllung mit Erdaushub, Bauschutt, Hausmüll und Abfällen der chemischen-pharmazeutischen Industrie. Verfüllt wurden die Gruben durch ortsansässige Industriebetriebe, Müllfuhrunternehmen und die Gemeinde. Da die Gruben sehr nah beieinander liegen, werden alle Gruben unter dem Begriff „Kesslergrube“ zusammengefasst.

Die Kesslergrube erstreckt sich auf eine Fläche von ca. 52.000 m² und weist ein Ablagerungsvolumen von ca. 310.000 m³ auf. Die Auffüllungstiefen liegen bei maximal 13 m und im Durchschnitt bei 6 m. Ca. 75 % der Fläche ist heute Brachfläche, die restlichen 25 % sind mit Industriegebäuden und einer Kläranlage, die durch die Gemeinde Grenzach-Wyhlen und die ansässige Industrie gemeinsam genutzt wird, überbaut.

Die Kesslergrube wird seit 1991 intensiv durch verschiedene Ingenieurbüros untersucht. Alle Untersuchungen fanden in enger Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt des Landratsamts Lörrach statt.

Das Grundwasser unterhalb der Grube ist durch industrierelevante Stoffe wie Chlorbenzole, aromatische Amine oder Ammonium belastet ist. Die Zentren der Schadstoffbelastungen konzentrieren sich dabei vornehmlich auf zwei Teilbereiche, die ehemaligen Ablagerungsbereiche „Roche-Grube“ im westlichen und „Geigy-Grube“ im östlichen Teil der Altlastfläche. Im Abstrom der Kesslergrube befindet sich keine Trinkwassernutzung, eine unmittelbare Gefährdung besteht somit nicht.

Um langfristige Umweltgefährdungen auszuschließen, hat die Altlastenbewertungskommission des Landes Baden-Württemberg im Juli 2011 festgelegt, dass die Grube sanierungsbedürftig ist.

Die Sanierungspflichtigen haben vorgeschlagen, den westlichen Teil der Grube (Perimeter 1) vollständig auszuheben und das Aushubmaterial extern zu entsorgen. Aufgrund der Bebauung des östlichen Teils (Perimeter 2) und der großen Fläche soll dieser komplett durch eine unterirdische Dichtwand und Oberflächenabdichtung eingekapselt werden.

Die Altlastenbewertungskommission hat im März 2013 beiden Sanierungsvarianten zugestimmt, da diese zielführend, rechtmäßig und damit genehmigungsfähig sind.

Die beiden Sanierungspflichtigen legten im April bzw. Mai 2014 die jeweiligen Sanierungspläne dem Landratsamt Lörrach zur Genehmigung vor (siehe unten). Unter Einbeziehung der Stellungnahmen von Gemeinden und Verbänden sowie der Öffentlichkeit wurden die Sanierungspläne im Herbst bzw. Winter 2014 für verbindlich erklärt.
Gegen die Verbindlichkeitserklärung für die Sanierung des Perimeter 2 wurde Widerspruch von verschieden Stellen eingelegt. Das Landratsamt konnte diesen Widersprüchen nicht abhelfen, das Regierungspräsidium Freiburg bestätigte die Rechtmäßigkeit der Verbindlichkeitserklärung.
Daraufhin wurde eine Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg gegen die Verbindlichkeitserklärung eingelegt. Das Landratsamt Lörrach hat zur Klage Stellung genommen. Die Verhandlung bzw. eine Entscheidung des Gerichtes steht noch aus.

Aktuell wird Perimeter 1 saniert. Nach vorbereitenden Maßnahmen wurde der Perimeter 1 mit einer Bohrpfahlwand umschlossen und darauf die Sanierungshalle errichtet. Aktuell wird der erste von drei Aushubbereichen ausgehoben. Die Sanierung soll im Jahr 2020 abgeschlossen sein.

Lageplan der Altablagerung Kesslergrube

Offenlage Sanierungspläne:

Weitere Informationen: