Dienstleistung
Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen (Veranstalter) - Genehmigung beantragen
Sie möchten Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen mit Kraftomnibussen (KOM) oder Personenkraftwagen (PKW) anbieten?
Dafür benötigen Sie eine Genehmigung.
Hinweis: Bei derartigen Reiseangeboten müssen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer im Voraus Umfang und Ziel der Fahrten bestimmen. Die Fahrten müssen am Ende zum Ausgangsort zurückführen. Die Fahrgäste müssen einen für die gesamte Strecke gültigen Fahrschein besitzen, auf dem der Preis vermerkt ist. Sie dürfen keine Reisenden mitnehmen, die nur einen Teil der Strecke buchen wollen.
Die Genehmigung können Sie bei Einsatz von Kraftomnibussen für längstens zehn Jahre, bei Einsatz von Pkw für längstens fünf Jahre erhalten. Danach können Sie eine Verlängerung beantragen.
Hinweis: Für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen im Gebiet der Gemeinschaft (EU) wird eine Gemeinschaftslizenz benötigt.
Dafür benötigen Sie eine Genehmigung.
Hinweis: Bei derartigen Reiseangeboten müssen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer im Voraus Umfang und Ziel der Fahrten bestimmen. Die Fahrten müssen am Ende zum Ausgangsort zurückführen. Die Fahrgäste müssen einen für die gesamte Strecke gültigen Fahrschein besitzen, auf dem der Preis vermerkt ist. Sie dürfen keine Reisenden mitnehmen, die nur einen Teil der Strecke buchen wollen.
Die Genehmigung können Sie bei Einsatz von Kraftomnibussen für längstens zehn Jahre, bei Einsatz von Pkw für längstens fünf Jahre erhalten. Danach können Sie eine Verlängerung beantragen.
Hinweis: Für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen im Gebiet der Gemeinschaft (EU) wird eine Gemeinschaftslizenz benötigt.
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Gelegenheitsverkehr (Taxi, Mietwagen, Kraftomnibusse), Güterkraftverkehr
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Großraum- und Schwertransporte, Parkerleichterungen, Ausnahmegenehmigungen StVO
- Personenbeförderungsgesetz - Mitarbeiterliste
- Personenbeförderungsgesetz - Antrag Fahrzeugtausch
- Personenbeförderungsgesetz - Antrag Gelegenheitsverkehr
- Personenbeförderungsgesetz - Antrag Kraftomnibusse
- Personenbeförderungsgesetz - Antragsunterlagen
- Personenbeförderungsgesetz - Eigenkapitalbescheinigung
- Personenbeförderungsgesetz - Erklärung Geschäftsführer
- Personenbeförderungsgesetz - Fahrzeugliste
- Personenbeförderungsgesetz - Vermögensübersicht
- Personenbeförderungsgesetz - Zusatzbescheinigung
Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen die Berufszugangsvoraussetzungen erfüllt sein:
Weitere Informationen zu dieser Möglichkeit erhalten Sie bei Ihrer zuständigen IHK.
- finanzielle Leistungsfähigkeit
- Persönliche Zuverlässigkeit,
- fachliche Eignung und
- Betriebssitz oder Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland
Weitere Informationen zu dieser Möglichkeit erhalten Sie bei Ihrer zuständigen IHK.
Die Genehmigung ist beim Sachgebiet Verkehr & ÖPNV schriftlich zu beantragen.
Die hierfür erforderlichen Anträge und Anlagen finden Sie unter Formulare.
Im Anhörverfahren werden interne und externe Stellen angehört.
Nach Eingang aller Stellungnahmen und Bewertung aller Unterlagen wird über den Antrag entschieden und die antragstellende Person schriftlich über das Ergebnis informiert.
Die hierfür erforderlichen Anträge und Anlagen finden Sie unter Formulare.
Im Anhörverfahren werden interne und externe Stellen angehört.
Nach Eingang aller Stellungnahmen und Bewertung aller Unterlagen wird über den Antrag entschieden und die antragstellende Person schriftlich über das Ergebnis informiert.
Das Merkblatt über die erforderlichen Unterlagen finden Sie unter Formulare.
Hinweis: Es können weitere Unterlagen verlangt werden.
Hinweis: Es können weitere Unterlagen verlangt werden.
Die Rahmengebühr für die Genehmigung richtet sich nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen:
Bei übermäßig hohem Verwaltungsaufwand kann bis zum Höchstbetrag der Rahmengebühr abgewichen werden.
Hinweis: Weitere Kosten entstehen Ihnen für Registerauskünfte und sonstige Nachweise.
- PKW: EUR 50,00 – 500,00
- Kraftomnibusse: EUR 100,00 – 1.465,00
Bei übermäßig hohem Verwaltungsaufwand kann bis zum Höchstbetrag der Rahmengebühr abgewichen werden.
Hinweis: Weitere Kosten entstehen Ihnen für Registerauskünfte und sonstige Nachweise.