Dienstleistung

Ausnahmegenehmigung für Stapler

Sie wollen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für Ihren Stapler beantragen.

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Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
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Erforderliche Unterlagen
  • Antrag auf Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO,
  • ausführliche schriftliche Begründung wofür der Stapler genutzt bzw. eingesetzt wird. Hierbei muss die betriebliche Notwendigkeit eingehend erläutert werden (Betriebsablauf)
  • Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gem. § 21 StVZO vom anerkannten Sachverständigen
  • Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO und § 76 FZV vom anerkannten Sachverständigen
  • Streckenplan inkl. Angabe bzw. Einzeichnung, welche Straßen mit dem Stapler befahren werden möchten.
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Weitere Hinweise

Zusätzlich zum Antrag bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Erlaubnis nach § 29 StVO zu beantragen.

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Zugehörigkeit zu