Dienstleistung

Tierausstellung, Tiermarkt, Tierbörse - Veranstaltung beantragen

Sie möchten eine Veranstaltung mit Tieren durchführen?

Sie benötigen dafür eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz, wenn Sie
  • Tierbörsen zum Zweck des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder
  • gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen.

Hinweis: Gewerbsmäßig im Sinne des Tierschutzgesetzes handelt, wer die genannten Tätigkeiten selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt.


Für bestimmte Veranstaltungen mit Tieren gelten tierseuchenrechtliche und tiergesundheitliche Regelungen:
  • Geflügel-, Kaninchen,- Hunde- und Katzenausstellungen sowie ähnliche Veranstaltungen mit diesen Tieren. Diese müssen Sie der zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn anzeigen, wenn
    • Tiere aus EU-Mitgliedsstaaten oder Drittländern teilnehmen oder
    • die Ausstellung oder Veranstaltung in einem tollwutgefährdetem Bezirk stattfinden soll.
  • Viehausstellungen, Viehmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art. Diese müssen Sie der zuständigen Behörde unter Angabe der Art der Veranstaltung mindestens vier Wochen vor Beginn schriftlich anzeigen.

Tipp: Nähere Auskünfte zu diesen Arten von Veranstaltungen erhalten Sie bei der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde.
^
Mitarbeiter
^
zuständige Stelle

Die Veterinärbehörde, in deren Bezirk die Veranstaltung stattfinden soll.

Veterinärbehörde ist

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt
^
Formulare & Online-Prozesse
^
Voraussetzungen
  • Die verantwortliche Person muss entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.
  • Bei Verkauf von Tieren muss der künftigen, tierhaltenden Person eine schriftliche Information über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres übergeben werden.
^
Verfahrensablauf
Bitte melden Sie Ihre Ausstellung unter Angaben der Art der Veranstaltung mindestens vier Wochen vor Beginn schriftlich bei der zuständigen Behörde an.
^
Erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie möglicherweise vorlegen müssen.

Siehe Formulare:
  • Anzeige einer Geflügel- Kaninchen- und Vogelausstellung
  • Anzeige einer Hunde- und Katzenausstellung
  • Antrag auf Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz

Siehe Infomaterialien:
  • Merkblatt Kleintiermarkt und Kleintierbörse
^
Frist/Dauer

mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung

^
Bearbeitungsdauer

mindestens 4 Wochen, höchstens 4 Monate

^
Kosten/Leistung

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob die Erlaubnis kostenpflichtig ist.

^
Rechtsgrundlage
^
Vertiefende Informationen
^
Infomaterial
^
Zugehörigkeit zu