Dienstleistung

Arbeitsschutz (technisch und sozial)

Technik und Arbeitsorganisation bestimmen immer mehr unsere Arbeitswelt. So steigen die Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen, Anlagen, Apparate und Geräte. Aber auch der sichere Einsatz dieser Arbeitsmittel muss organisiert werden. Zum Schutz der Beschäftigten gibt es daher verschiedenste Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften.

Der moderne Arbeitsschutz setzt seinen Hauptfokus auf die Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb. Mit durchdachten Maßnahmen des organisatorischen Arbeitsschutzes lassen sich gezielt Arbeitsunfälle vermeiden und auch sonstige Arbeitsbelastungen vermindern. Diese Maßnahmen wirken auch im sozialen und technischen Arbeitsschutz. Der organisatorische Arbeitsschutz setzt sich insbesondere aus folgenden Bausteinen zusammen:
  • Qualifikation der Beschäftigten, d. h. neben der beruflichen Qualifikation weitere Maßnahmen zur Qualifizierung (Fortbildung) und Unterweisungen,
  • sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten durch eigene oder externe Fachkräfte,
  • das Erfassen und Bewerten der Gefährdungen am Arbeitsplatz, sowie der verschiedenen Tätigkeiten und Festlegen der sich hieraus ergebenden technischen und organisatorischen Maßnahmen,
  • Wahl der Arbeitsmittel unter dem Blickwinkel der sicheren Arbeitsgestaltung, sowie Maßnahmen zur Instandhaltung und regelmäßigen Prüfung.
Das staatliche Recht, aber auch die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften zu den Themen
  • Arbeitsschutz und Betriebssicherheit,
  • Überwachungsbedürftige Anlagen,
  • Einrichtung von Arbeitsstätten,
  • Umgang mit chemischen und biologischen Gefahrstoffen und
  • Umgang mit Sprengstoffen
enthalten konkrete organisatorische und technische Anforderungen sowie Hinweise, um Gefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden und gesundheitsschädliche Belastungen zu vermindern.

Mit „sozialer Arbeitsschutz“ werden die Schutzvorschriften für Arbeitnehmer umschrieben, die die Arbeitszeit regeln und die Beschäftigungsbeschränkungen für besondere Personengruppen, wie Kinder und Jugendliche oder das Fahrpersonal. (Dem Schutz werdender Mütter widmet sich das Regierungspräsidium Freiburg.)
Durch kluges und vorausschauendes Handeln profitieren Beschäftigte und Betriebe: Kosten durch krankheitsbedingte Arbeitsausfälle und eingeschränkte Leistungsfähigkeit können reduziert werden.

Der „technische Arbeitsschutz“ beschreibt erforderliche organisatorische und technische Maßnahmen um die Unfall- und Gesundheitsgefahren beim Aufenthalt in Arbeitsstätten, beim Bedienen technischer Arbeitsmittel und beim Umgang mit chemischen und biologischen Arbeitsstoffen zu vermindern. Im Internet (s. unten) sind die staatlichen Vorschriften auf der Homepage  der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg und die von den Berufsgenossenschaften herausgegebenen Unfallverhütungsvorschriften, Regeln und Informationen auf der Homepage der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV – einsehbar.

Die Gewerbeaufsicht hat wichtige Aufgaben im Zusammenhang mit der gemeinsamen deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) um die von der Nationalen Arbeitsschutzkommission (NAK) formulierten Ziele des Arbeitsschutzes mit den von der NAK bestimmten Arbeitsprogramme zu erreichen.

Weitere Informationen einschließlich der staatlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz erhalten Sie bei:
  • der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
  • dem Sozialministerium Baden-Württemberg
  • der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und –medizin

Unfallverhütungsvorschriften und weitere Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erhalten Sie unter: http://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/index.jsp  
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  • Sachbearbeitung Gewerbeaufsicht KiTas, Schulen, Tankstellen, KfZ, Baugewerbe, Handel, Versorger, Entsorger
  • Gewerbeaufsicht
  • Sachgebietsleitung Gewerbeaufsicht, Zuständigkeit Chemie, Metall, Fahrzeugbau, Bauleitplanung
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