Dienstleistung

Partnerschafts-, Trennungs-, Scheidungsberatung

Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und die Erziehung ihrer Kinder können Eltern vor große Herausforderungen hinsichtlich der Ausgestaltung ihrer Partnerschaft stellen. Konflikte und Belastungen können insbesondere dann zu Schwierigkeiten führen, wenn keine angemessenen und tragbaren Lösungen gefunden werden können. Die Gefahr eines Bruches in der Partnerschaft ist dann sehr groß.

Das Jugendamt will den Müttern und Vätern - bereits vor der Trennung - durch Beratung helfen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen und Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen.

Eine Trennung oder Scheidung ist nicht in jedem Fall vermeidbar. Die Entscheidung zur Trennung oder Scheidung löst nicht gleichsam die daraus entstehenden Fragestellungen hinsichtlich der Verantwortung als Eltern. Das Jugendamt unterstützt Eltern und deren Kinder in diesem Fall dabei, möglichst einvernehmliche Konzepte im Sinne der Kinder zu finden.

Das Jugendamt wird bei Anträgen auf Scheidung vom zuständigen Familiengericht informiert und hat in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die Eltern über das Beratungsangebot des Jugendamtes zu informieren.

Im Falle, dass ein Antrag auf Übertragung des Sorgerechts gestellt wird, ist das Jugendamt im Verfahren eingebunden. Das Jugendamt hat hier die Aufgabe, die Eltern im Sinne des Angebotes zu beraten und das Familiengericht hinsichtlich möglicher Entscheidungen im Sinne des Kindeswohls zu unterstützen.
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