Dienstleistung

Schülerbeförderung und Beförderung von Menschen mit Behinderungen (Werkverkehre)

Als Landratsamt Lörrach sind wir für die Organisation der Beförderung im sogenannten freigestellten Schüler- und Werkverkehr zuständig. Dies beinhaltet die Planung der Beförderung von Schulkindern im Landkreis Lörrach zu den kreiseigenen Schulen und Schulkindergärten sowie zu diversen Werkstätten für behinderte Menschen im Landkreis Lörrach.

Wir beauftragen verschiedene Busunternehmen für eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen vom Wohnort zur jeweiligen Einrichtung.

Dies gilt für folgende Einrichtungen:

Schulen und Kindergärten:

  • Helen-Keller-Schule, Maulburg & Steinen
  • Helen-Keller-Schulkindergarten, Weil am Rhein
  • Sprachheilschule, Hausen
  • AWO Emma-Fackler-Schulkindergarten, Weil am Rhein-Haltingen

Werkstätten:

  • St. Josefshaus, Rheinfelden-Herten
  • Lebenshilfe, Lörrach-Haagen
  • St. Christophorus, Kandern und Müllheim

Desweiteren erfolgt hier die Abrechnung, Bezuschussung und Erstattung der notwendigen Beförderungskosten in der Schülerbeförderung, nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und der Satzung über die Schülerbeförderung.

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Mitarbeiter
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

In den §§ 1 bis 3 der Satzung über die Schülerbeförderung sind die Voraussetzungen für eine mögliche Fahrtkostenerstattung geregelt.

Die Bezuschussung bzw. Erstattung der notwendigen Beförderungskosten in der Schülerbeförderung ist zunächst abhängig von der besuchten Schulart, sowie der Entfernung zur nächstgelegenen öffentlichen Schule derselben Schulart. Schüler weiterführender Schulen erhalten Zuschüsse zu den notwendigen Beförderungskosten abzüglich des monatlich zu leistenden Eigenanteils. Eine Erstattung ist nur für die notwendigen Beförderungskosten möglich, welche durch den Besuch am stundenplanmäßigen Pflichtunterricht an der Schule entstehen, Beförderungskosten zu Arbeitsgemeinschaften, Praktika oder sonstigen Veranstaltungen können nicht übernommen werden.

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Verfahrensablauf

Ihre Anfrage im Bereich der Schülerbeförderung und der Werkverkehre senden Sie bitte an die folgenden E-Mail-Adresse:
schuelerbefoerderung(at)loerrach-landkreis.de

Bitte geben Sie dabei immer an, welche Schule bzw. welche Werkstatt besucht wird.
Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund der Vielzahl der Anfragen im Einzelfall zu einer längeren Wartezeit auf eine Rückmeldung kommen kann.

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Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei den Schulsekretariaten oder online unter Formulare

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Sonstiges

In seiner öffentlichen Sitzung am 22.11.2023 hat der Kreistag im Bereich der Schülerbeförderung eine Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreis Lörrach beschlossen.

Die beschlossene Satzungsänderung umfasst Anpassungen bzgl. des neu eingeführten landesweiten RVL-Jugendticket BW bzw. RVL-D-Jugendticket BW im Bereich der Zuschüsse / Eigenanteilspflicht und die Erhöhung des Höchstbetrags für Regelschüler auf 1.400 € rückwirkend zum 01.09.2023.

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise
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Satzung
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Zugehörigkeit zu