Dienstleistung

Sondernutzung von Straßen außerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen

Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen, als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Beispiele für eine Sondernutzung sind:
  • wirtschaftliche oder gewerbliche Betätigungen (z.B. der Verkauf von Waren aller Art an der Straße)
  • Benutzung des Luftraums über der Straße (z.B. durch eine Werbeanlage oder einen Warenautomaten)
  • Benutzung einer privaten Zufahrt oder eines privaten Zugangs von der Straße zu einem privaten Grundstück
Hinweis: Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung" (z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren). Die "sonstige Nutzung" richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).
Achtung: In folgenden Fällen benötigen Sie keine Sondernutzungserlaubnis:
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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

Straßenbaubehörde (außerhalb von Ortschaften) ist

  • bei Bundesautobahnen: das Fernstraßenbundesamt mit Sitz in Leipzig
  • bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen: das Landratsamt beziehungsweise in Stadtkreisen die Stadtverwaltung
  • bei Gemeindestraßen: die Gemeinde
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Voraussetzungen

Sie möchten eine Straße oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen.

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Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen.
Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung der Straße. Wesentlich ist dabei beispielsweise, ob
  • die Sondernutzung den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigt
  • die Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohnerinnen und Anwohner durch Lärm belästigt werden oder
  • die Straße übermäßig verschmutzt wird
Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle kann die Genehmigung zeitlich begrenzen oder widerruflich erteilen. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
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Erforderliche Unterlagen

eventuell Lageplan, Fotos, Skizzen

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Frist/Dauer

Keine

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Kosten/Leistung
  • nach Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
  • nach dem wirtschaftlichen Interesse der antragstellenden Person
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Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
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Sonstiges

In folgenden Fällen ist keine separate Sondernutzungserlaubnis erforderlich:

  • Sie benötigen eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Nutzung.
  • Sie wollen die Straße im Zusammenhang mit einer Anlage nutzen, die einer Baugenehmigung bedarf.
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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu