Dienstleistung

Saisonkennzeichen beantragen

Sie wollen für Ihr bereits zugelassenes Fahrzeug ein Saisonkennzeichen beantragen, oder den Betriebszeitraum eines Saisonkennzeichens ändern lassen.

Bei der Zulassung des Fahrzeugs legen Sie einmalig den Betriebszeitraum fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Dieser kann zwischen zwei und elf Monate jährlich betragen. Außerhalb des Betriebszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren und es ist abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen auf einem privaten Grundstück wie z.B. in einer Garage abzustellen.

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Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs:

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden haben.
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Erforderliche Unterlagen
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code) mit Angabe des Saisonzeitraumes
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • bisherige Kennzeichenschilder
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Weitere Hinweise

Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie Ihr Fahrzeug vorführen.

Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden.

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