Dienstleistung

Oldtimerkennzeichen beantragen

Sie wollen für Ihr Oldtimerfahrzeug ein H-Kennzeichen beantragen.

Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die vor 30 Jahren (oder früher) erstmals zugelassen wurden. Dabei kommt es auf den Tag der ersten Zulassung an. Solche Fahrzeuge, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechend und gut erhalten sind, sind kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut.

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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zuteilung eines H-Kennzeichens:

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden haben.
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Erforderliche Unterlagen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei Vertretung: zusätzlich
    - schriftliche Vollmacht
    - gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
    - aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder
       Vereinsregisterauszug
    - Ausweiskopie des Geschäftsführers oder Prokuristen
  • Bei Nicht-EU-Bürgern ist die Benennung einer empfangsbevollmächtigten Person notwendig
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  • ausgefüllte und unterschriebene Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Mandat)
  • gegebenenfalls bisherige Kennzeichen (falls Fahrzeug zugelassen)
  • Oldtimergutachten über die Einstufung des Fahrzeuges als Oldtimer gemäß § 23 StVZO und den Richtlinien für die Begutachtung von Oldtimern
    - einer oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder
    - einer Prüferin oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder
    - einer Prüfingenieurin oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation

    Die Begutachtung durch einen anerkannten Sachverständigen kann durchgeführt werden, sofern das Fahrzeug tatsächlich bereits 30 Jahre alt ist. Maßgebend hierfür ist der Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung. 

Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese vorab telefonisch anfordern.

Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden.

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Weitere Hinweise

Mit dem Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 01.09.2023 wurden die Zulassungsvoraussetzungen für Personen aus dem EU-Ausland angepasst. Fahrzeuge können zukünftig auf EU-Bürger mit einer gültigen Anschrift aus dem EU-Ausland in Deutschland zugelassen werden, sofern sich der regelmäßige Standort des Fahrzeugs in Deutschland befindet. Entsprechende Nachweise über den Standort des Fahrzeugs sowie die ausländische Anschrift müssen für die Zulassung erbracht werden. Ob die vorgelegten Dokumente akzeptiert werden können, liegt im Ermessen der Zulassungsstelle.

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Zugehörigkeit zu