Dienstleistung

Güterkraftverkehr – Genehmigung beantragen

Sie beabsichtigen, geschäftsmäßig oder gegen Entgelt Güter in Deutschland mit Kraftfahrzeugen zu transportieren und Sie setzen Fahrzeuge ein, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger mehr als 3,5 Tonnen beträgt?
 
Dafür benötigen Sie eine Genehmigung.
 
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr

Für grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit EU-/EWR-Staaten benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz. Diese wird umgangssprachlich auch als EU-Lizenz oder EG-Lizenz bezeichnet. Sie können sie auch für den innerdeutschen Verkehr einsetzen. Darüber hinaus berechtigt sie zu innerstaatlichem Verkehr in anderen EU-/EWR-Staaten (Kabotageverkehr).

Seit dem 21.05.2022 wird im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr eine Gemeinschaftslizenz benötigt, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Fahrzeugkombination über 2,5t liegt.

Eventuell ist für den Transport zusätzlich eine CEMT-Genehmigung erforderlich. Mit dieser Genehmigung dürfen Sie Güter im grenzüberschreitenden gewerblichen Straßengüterverkehr zwischen 43 CEMT-Mitgliedstaaten befördern, Be- und Entladeort müssen in zwei der dem Abkommen angeschlossenen europäischen Staaten liegen. Dies sind die EU-/EWR-Staaten sowie eine Vielzahl ost- und südosteuropäischer Staaten.

Verkehr mit Drittstaaten (nicht EU-/EWR-Staaten)

Für Transporte in Drittstaaten, welche nicht zum EU/EWR-Wirtschaftsraum gehören, benötigen Sie für den innerdeutschen Streckenteil die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr. Für die Streckenanteile in Drittstaaten können Sie "Bilaterale Genehmigungen" erhalten.

Achtung: Wenn Sie im Rahmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs in oder durch die Schweiz fahren, benötigen Sie eine gültige Gemeinschaftslizenz.

Hinweis: Nicht zum gewerblichen Güterkraftverkehr zählt der Werkverkehr. Unter Werkverkehr fällt die Beförderung von Gütern für eigene Zwecke. Der Transport oder die Auslieferung der Güter, die Sie selbst verbrauchen, selbst herstellen oder weiterverarbeiten darf nur eine Hilfstätigkeit sein. Für den Werkverkehr benötigen Sie keine Erlaubnis, müssen diesen aber beim Bundesamt für Güterverkehr melden.

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Mitarbeiter
  • Gelegenheitsverkehr, Linienverkehr, Güterkraftverkehr, Rettungsdienstgesetz, Krankentransport mit Krankenkraftwagen
  • Großraumtransporte und Schwertransporte, Parkerleichterungen, Ausnahmegenehmigungen StVO
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen die Berufszugangsvoraussetzungen erfüllt sein:

  • finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Persönliche Zuverlässigkeit,
  • fachliche Eignung und
  • Betriebssitz oder Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland

 
Hinweis: Fachlich geeignet sind Sie, wenn Sie eine Fachkundeprüfung vor der Industrie-und Handelskammer (IHK) bestanden haben.

Weitere Informationen zu dieser Möglichkeit erhalten Sie bei Ihrer zuständigen IHK.

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Verfahrensablauf

Die Genehmigung ist beim Sachgebiet Verkehr schriftlich zu beantragen.
 
Die hierfür erforderlichen Anträge und Anlagen finden Sie unter Formulare.
 
Im Anhörverfahren werden interne und externe Stellen angehört.
 
Nach Eingang aller Stellungnahmen und Bewertung aller Unterlagen wird über den Antrag entschieden und die antragstellende Person schriftlich über das Ergebnis informiert.

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Erforderliche Unterlagen

Das Merkblatt über die erforderlichen Unterlagen finden Sie unter Formulare.
 
Hinweis: Es können weitere Unterlagen verlangt werden.

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Kosten/Leistung

Die Rahmengebühr für die Genehmigung richtet sich nach der Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr:

  • Gemeinschaftslizenz: EUR 120,00 - 700,00
  •  Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr: EUR 120,00 - 700,00

 
Bei übermäßig hohem Verwaltungsaufwand kann bis zum Höchstbetrag der Rahmengebühr abgewichen werden.
 
Hinweis: Weitere Kosten entstehen Ihnen für Registerauskünfte und sonstige Nachweise. Dies gilt auch für die beglaubigten Abschriften der Gemeinschaftslizenz beziehungsweise Ausfertigungen der Erlaubnis, die Sie in den Fahrzeugen mitführen müssen.

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Sonstiges

Die nationale Erlaubnis und die Gemeinschaftslizenz können für eine Gültigkeitsdauer von bis zu zehn Jahren erteilt werden.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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