Dienstleistung

Internationalen Führerschein beantragen

In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen Internationalen Führerschein.

Hinweis: In welchen Ländern Sie einen Internationalen Führerschein benötigen, erfahren Sie von den großen Automobilclubs, in Reisebüros und bei den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.

Sie benötigen innerhalb der EU-/EWR-Staaten keinen internationalen Führerschein. Er kann dennoch nützlich sein, sofern Sie im Ausland einen Mietwagen benutzen.

Der Internationale Führerschein wird für drei Jahre ausgestellt, es sei denn, eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet. Dies ist zum Beispiel bei Fahrerlaubnissen für Lastkraftwagen oder Busse (Klasse C, C1, D oder D1) der Fall. Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.

Die Fahrerlaubnisbehörden haben dem Kraftfahrt-Bundesamt die Ausstellung Ihres Internationalen Führerscheins mitzuteilen. Diese Information wird zusammen mit der Führerscheinnummer Ihres Kartenführerscheins im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert. Sollten Sie noch einen Papierführerschein haben, ist dieser auf den Kartenführerschein umzustellen.

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Team
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zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • EU- beziehungsweise EWR-Führerschein oder eine ausländische Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • Wohnsitz in Deutschland an mindestens 185 Tagen im Jahr oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist
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Verfahrensablauf

Die Erteilung Ihres Internationalen Führerscheins ist bei der zuständigen Führerscheinstelle Ihres Wohnortes zu beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort.

Der internationale Führerschein wird in der Regel bei Vorlage eines Kartenführerscheins sofort ausgestellt. Sollte noch ein Papierführerschein vorliegen dauert es ca. sechs bis acht Wochen.


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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • EU-Kartenführerschein; wenn Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, benötigen Sie zusätzlich einen Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"), sofern der Führerschein nicht vom Landratsamt Lörrach ausgestellt wurde.
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Frist/Dauer

keine

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Bearbeitungsdauer

sofort

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Kosten/Leistung
  •    für den internationalen Führerschein 15,00 Euro.
  • bei Umtausch des bisherigen Führerscheins in den Kartenführerschein: zusätzlich 25,30 Euro.

Der Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift") ist gebührenfrei.

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Rechtsbehelf

Widerspruch

Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise

Wenn Sie bereits im Besitz eines Internationalen Führerscheins mit bestehender Gültigkeit sind, ist bei Antragstellung hierfür folgendes zu beachten:

  • das zuletzt ausgestellte Dokument ist abzugeben.
  • bei einer Ersatzausstellung eines in Verlust geratenen Dokumentes bedarf es einer eidesstattlichen Erklärung gegen eine zusätzliche Gebühr von 30,70 Euro.
  • bei einem Diebstahl genügt die Vorlage einer Diebstahlsanzeige ausgestellt durch eine deutsche Polizeibehörde. Hier bedarf es keiner Versicherung an Eides Statt.
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Zugehörigkeit zu