Dienstleistung

Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen

Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis können Sie in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

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Team
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zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis persönlich bei der zuständigen Führerscheinstelle Ihres Wohnortes. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort.

Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Dienstführerschein oder nach Ausscheiden aus dem Dienst eine Bescheinigung über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis
  • ziviler Führerschein (falls vorhanden)
  • ein biometrisches Passfoto
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Kosten/Leistung

Umschreibung mit Probezeit: 44,70 Euro
Umschreibung ohne Probezeit: 43,90 Euro 

Zusätzliche Gebühren:

  • Expressgebühr 34,85 Euro
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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu