Dienstleistung

Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen

Aufgrund des gesteigerten Antragsaufkommens ist das Sachgebiet Ausbildungsförderung & Wohngeld derzeit leider nur eingeschränkt telefonisch erreichbar.

Sie erreichen uns telefonisch:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10 bis 12 Uhr
und Donnerstag von 14 - 17 Uhr.

Fragen können Sie jederzeit auch gerne per E-Mail senden (Ansprechpersonen siehe unten)

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II), SGB XII, Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:

  • Mittagessen
    Kostenübernahme für gemeinsames Mittagessen in der Schule oder der Kindertageseinrichtung

  • Nachhilfeunterricht
    Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler, wenn das Erreichen wesentlicher Lernziele gefährdet ist.

  • Lernmaterial
    Zuschuss für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial)

  • Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten
    Beitrag in Höhe von 15,00 Euro monatlich für
    • Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Fußballverein),
    • Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
    • die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder-Freizeit)

  • Tagesausflüge und Klassenfahrten
    Übernahme der Kosten für:
    • eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
    • mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung

  • Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
    Übernahme der Beförderungskosten zur Schule ab einer Mindestentfernung von 3 km
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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

Den zuständigen Ansprechpartner nennt Ihnen

  • die Stadtverwaltung, wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen
  • das Landratsamt, wenn Sie in einem Landkreis wohnen

In einigen Landkreisen nehmen Stadtverwaltungen die Aufgaben wahr.

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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Die Familie erhält:
    • Arbeitslosengeld II.
    • Sozialgeld.
    • Sozialhilfe.
    • Kinderzuschlag.
    • Wohngeld.
  • Das Kind ist unter 25 Jahre alt.
    Ausnahme: Bei der Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten muss das Kind unter 18 Jahren alt sein.
  • Das Kind besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhält keine Ausbildungsvergütung.
  • Für die Kostenübernahme Mittagessen:
    • die Schule oder Kindertagesstätte bietet ein Mittagessen an.
    • Die Kinder oder Jugendlichen sind unter 25 Jahre alt.
    • Die Einrichtung stellt einen Beleg aus oder rechnet direkt mit dem Kostenträger ab.
  • Für den Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten:
    • Das Kind fährt zur nächstgelegenen Schule (Mindestentfernung in der Regel 3 km), die den gewählten Bildungsgang anbietet.
    • Die Kosten können nicht aus dem eigenen Budget (aus dem Regelbedarf) bestritten werden und werden auch nicht anderweitig abgedeckt.
  • Für den Antrag auf Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht:
    • Die Schule bestätigt die Notwendigkeit.
    • Es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote.
    • Die Lernförderung muss angemessen und geeignet sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.

Hinweis: Kinder von Flüchtlingen sowie von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern erhalten die Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen.

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Verfahrensablauf

Je nachdem, welche Sozialleistung Sie erhalten, sind unterschiedliche Verfahrensabläufe vorgesehen.

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle, um weitere Informationen zu erhalten.

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Erforderliche Unterlagen
  • Für den Antrag auf persönlichen Schulbedarf:
    • Schulbescheinigung
  • Für den Antrag auf Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten:
    • Bestätigung der Teilnahme
  • Für den Antrag auf Kostenübernahme für Lernförderung:
    • Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit einer Lernförderung
  • Für den Antrag auf die Pauschale zur Teilnahme an sportlichen, kulturellen oder anderen Freizeitangeboten:
    • Nachweis, zum Beispiel der Mitgliedschaft in einem Sportverein

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

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Frist/Dauer

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer zuständigen Stelle.

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Kosten/Leistung

keine

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Rechtsbehelf

Der Rechtsbehelf ergibt sich aus dem Bescheid.

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Sonstiges

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld beantragt. Dies gilt auch für solche Leistungen, die der Lernförderung Ihres Kindes dienen. Wenn Sie Leistungen nach dem SGB XII benötigen, sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe gesondert zu beantragen.

Bei eintägigen Ausflügen besteht die Möglichkeit der Sammelabrechnung über die Schulen.

Sie können auch für die Musik- oder Sportausstattung einen Zuschuss beantragen. Dabei müssen Sie immer einen Eigenanteil leisten.

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Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

  • § 28 Bedarf für Bildung und Teilhabe

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

  • §§ 34, 34a Bedarfe für Bildung und Teilhabe

Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

  • § 6b Leistungen für Bildung und Teilhabe

Asylbewerberleistungsgesetz

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Infomaterial
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Zugehörigkeit zu