Dienstleistung

Arten- und Biotopschutz

Biotopkartierung im Landkreis Lörrach


Quelle
Biotope sind Lebensräume, in denen Tiere, Pflanzen, Pilze und Bakterien zusammen leben, die ähnliche Ansprüche an ihre Umwelt haben. In einem beschatteten Waldbach findet man eine andere Artengemeinschaft als in einem besonnten Trockenrasen. Die Bewohner eines Biotops leben in einem komplizierten Beziehungsgefüge miteinander, das sich oft über lange Zeiträume entwickelt und eingespielt hat.



Einige Biotoptypen sind bei uns selten geworden. Mit diesen Lebensräumen sind auch ihre Lebensgemeinschaften verschwunden. Seitdem die Menschen aber Lebewesen vermissen, die früher weit verbreitet und allbekannt gewesen sind, hat der Biotopschutz an Bedeutung gewonnen. Denn um Tier- und Pflanzenarten zu erhalten, müssen zu allererst ihre Lebensräume geschützt werden.
 
Die gesetzliche Grundlage zur Unterschutzstellung von besonderen Biotopen liefert der § 30 Bundesnaturschutzgesetz sowie der § 33 Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg, welches eine Reihe besonders wertvoller und gefährdeter Biotope unter Schutz stellt. 
 
Zu den besonders geschützten Biotopen, die im Landkreis Lörrach vorkommen, gehören:
  • Moore, Sümpfe, Streuwiesen,  Röhrichte, Riede, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche
  • Offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Trockenrasen, Magerrasen (Flügelginsterweide / Besenginsterweide / Trespenrasen), Borstgrasrasen, Gebüsche und Wälder trockenwarmer Standorte
  • naturnahe Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder
  • offene Felsbildungen, Krummholzgebüsche
  • Höhlen, Dolinen
  • Feldhecken, Feldgehölze, Hohlwege, Trockenmauern und Steinriegel
Diese besonders geschützten Biotope genießen einen Schutzstatus der dem von Naturschutzgebieten oder Naturdenkmalen vergleichbar ist. Grundsätzlich gilt, dass alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder zu einer erheblichen Beeinträchtigung der besonders geschützten Biotope führen können, verboten sind. Nach dem Naturschutzgesetz besteht jedoch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, eine Ausnahme oder eine Befreiung von diesem Grundsatz zu erteilen.
 
Es ist allerdings nicht immer ganz einfach zu entscheiden, ob ein bestimmtes Landschaftselement zu den geschützten Biotopen zählt oder nicht. Deswegen wurde von 1993 bis 2002 eine flächendeckende, parzellenscharfe Kartierung der geschützten Biotope im Landkreis Lörrach durchgeführt. Die Kartierung wurde für den Wald durch die Untere Forstbehörde und für die offene Landschaft durch die Untere Naturschutzbehörde durchgeführt.

Ziel dieser Biotopkartierung war die Erfassung und kartographische Darstellung der vorhandenen Lebensräume. Die Schutzwürdigkeit hängt jedoch nicht von der Kartierung ab. Vielmehr stellt sie die Grundlage dar für zielgerichtete Naturschutzarbeit bei Fragen der Flächenwidmung und Raumplanung, Schaffung von Biotopverbundsystemen, Öffentlichkeitsarbeit und Bildung, der Erhaltung und Unterschutzstellung seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume sowie angewandter Biotopschutz in der Landwirtschaft. Es wäre wünschenswert, wenn die Betroffenen das Thema Biotopschutz für sich zu einer Herzensangelegenheit machen würden. Natürlich kann sich jeder, der sich nicht ganz sicher ist, ob eigene Flächen bei der Kartierung erfasst wurden, bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Lörrach erkundigen, ob sie bei der Bewirtschaftung ihrer Grundstücke auf geschützte Biotope Rücksicht nehmen müssen. Alle Bürger können Einsicht in die Unterlagen der Kartierungen nehmen.

Die Ergebnisse der Biotopkartierung können auch im Internet abgerufen werden.
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  • Stellungnahmen zu Vorhaben/Bebauungsplänen, SB Naturschutz, Biotope
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