Wahlen

Wer meint, nicht gewählt zu haben, der irrt, denn die Gleichgültigkeit der Nichtwähler bestimmt unser aller Zukunft.
Michael A. Denck (*1967), dt.-amerik. Betriebswirt

Stimmzettel zur Wahl mit Wahlurne © Robert Kneschke / fotolia.de

Funktionen von Wahlen

Wahlen haben in unserer Demokratie folgende Funktionen: Auswahl und Legitimation politisch Handelnder; Auswahl zwischen unterschiedlichen Handlungsprogrammen; Repräsentation von Wertvorstellungen, Meinungen und Interessen der Wahlbevölkerung; Kontrolle der politisch Handelnden durch den Wähler; Integration des gesellschaftlichen Pluralismus und Bildung eines politischen Gemeinwillens. 

Für die Parlamentswahlen (Bundestagswahl, Landtagswahl, Europawahl) wird für jeden Wahlkreis des Wahlgebiets ein Kreiswahlleiter/eine Kreiswahlleiterin bestellt, der/die für das ordnungsgemäße Vorbereiten und Durchführen dieser Wahlen verantwortlich ist. Die Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters / der Kreiswahlleiterin für die einzelnen Wahlen ist beim Fachbereich Kommunalaufsicht & Prüfung eingerichtet. Dort können Auskünfte zu den Wahlen eingeholt, die für das Einreichen von Wahlvorschlägen erforderlichen Unterlagen angefordert und die Wahlvorschläge eingereicht werden.

Wahlkalender

Ansprechpartner

Herr
Daniel Senn
Fachbereichsleitung Kommunalaufsicht und Prüfung
Fax:
+49 7621 410-92400