Pressemitteilung

Fruchtfolgeregelung soll Ausbreitung des Maiswurzelbohrers am Oberrhein eindämmen


Maiswurzelbohrer Mit Hilfe einer klaren Fruchtfolgeregelung soll der Schädlingsausbreitung des Maiswurzelbohrers am Oberrhein begegnet werden. Dazu haben fünf Landratsämter zwischen Rastatt und Lörrach in enger Abstimmung mit den Regierungspräsidien Allgemeinverfügungen erlassen. So darf Mais ab sofort auf derselben Anbaufläche höchstens zwei Jahre hintereinander angebaut werden. Nach einem Maisanbau in den Jahren 2017 und 2018 muss demnach im Jahr 2019 mit dem Maisanbau ausgesetzt werden. Der Landkreis Lörrach möchte damit auch den Maisanbau und seine Ertragsfähigkeit in den kommenden Jahren nachhaltig erhalten. Die verbindlich geregelte Anbauhäufigkeit von Mais betrifft die Gemarkungen Schliengen, Mauchen, Niedereggenen, Liel, Bad Bellingen, Hertingen, Bamlach, Rheinweiler, Tannenkirch, Holzen, Efringen-Kirchen, Kleinkems, Blansingen, Welmlingen, Wintersweiler, Mappach, Huttingen, Istein, Egringen, Fischingen, Eimeldingen und Märkt.

Der Maiswurzelbohrer ist ein Käfer, der Maisbestände durch Wurzel- und Blütenfraß massiv schädigen kann. In Südbaden ist er bereits 2007 eingewandert. 2017 zeigten die Fangzahlen einen deutlich erhöhten Anstieg in einzelnen Gemarkungen im Rheintal von Lörrach bis Rastatt. Innerhalb nur eines Jahres stieg die Zahl der Käfer von 18.500 auf über 64.000. Im Landkreis Lörrach wurden stark erhöhte Fangzahlen besonders in den Gemarkungen Schliengen, Mauchen und Efringen-Kirchen festgestellt. Ursache hierfür ist der wiederholte Maisanbau auf derselben Fläche und die Tatsache, dass der Schädling seine Eier stets in bestehendem Mais ablegt. Findet nun im Folgejahr auf einer solchen Fläche erneut Maisanbau statt, so stoßen die im Boden schlüpfenden Larven auf die für sie überlebensnotwendigen Mais-Wirtspflanzen. Bei ausschließlichem Maisanbau kann so eine regelrechte Massenvermehrung im Laufe der Jahre stattfinden. Die Anbauempfehlung, eine Fruchtfolge durchzuführen und Mais höchstens in zwei aufeinanderfolgenden Jahren auf derselben Fläche anzubauen, ist auf einigen Flurstücken nicht konsequent umgesetzt worden.

Zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers sind in Deutschland derzeit keine Pflanzenschutzmittel zugelassen. Dies ist auch für die Zukunft nicht zu erwarten.
Mit einem Wirkungsgrad von praktisch 100 Prozent ist die Flächenbewirtschaftung mit wechselnden Nutzpflanzen ohnehin sinnvoller. Verbunden ist dies zugleich mit ökologischen und längerfristigen ackerbaulichen Vorteilen.

Sollte sich der Schädling in weiteren, bisher noch nicht betroffenen Gemarkungen des Kreisgebiets ausbreiten, kann die Allgemeinverfügung in Folge auch auf diese Gemarkungen ausgeweitet werden. Die Vorgaben sind verbindlich und können mit Bußgeldern geahndet werden.