Pressemitteilung

Rede der Landrätin zum Haushalt 2018


Sehr geehrte Damen und Herren Kreisräte,
 
wo steht der Landkreis Lörrach im Jahr 2017?

Dank der konsequenten Umsetzung der strategischen Zielsetzungen für den Landkreis Lörrach durch den Kreistag und die Verwaltung konnten im Jahr 2017 zahlreiche Projekte auf den Weg gebracht oder in der Umsetzung begleitet werden.

Exemplarisch nennen möchte ich

- die Weiterentwicklung des Nahverkehrs und Schülerverkehrs

- die Hochrheinelektrifizierung

- den Bau des zweiten Standorts für das Landratsamt Lörrach

- die Maßnahmen für die Berufsschulen im Rahmen des Schulentwicklungskonzeptes

- die Planung und den Bau des Zentralklinikums sowie der Zusammenschluss mit dem St. Elisabethenkrankenhaus

- die Ambulantisierung und Dezentralisierung des Markus-Pflüger-Heimes sowie die Einrichtung eines Inklusionsbetriebs

- die zielgerichtete Umsetzung der Sozialstrategie

- die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen und unbegleiteten minderjährigen Ausländern

- die Erarbeitung der Studie zur hausärztlichen Versorgung im Landkreis und die Festlegung weiterer Maßnahmen

- den Start des Netzbetriebes mit Pepcom und den weiteren Ausbau des Backbones sowie der Ortsnetze durch den Zweckverband Breitbandversorgung

- die Erarbeitung eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes

Zahlreiche weitere Projekte und Aufgaben sind fortzuführen. Insbesondere dürfen nicht die Daueraufgaben oder die Aufgaben, welche als untere staatliche Verwaltungsbehörde zu erfüllen sind, vergessen werden. Auch hier sind mit dem Bund bzw. Land vereinbarte Zielsetzungen zu erreichen. Des Weiteren ergeben sich relevante Aufgaben außerhalb der strategischen Schwerpunkte der Landkreisstrategie. So gilt es zum Beispiel den Veränderungsprozess für den Landkreis zu gestalten, der sich aus den Beschlüssen des Bundeskartellamts zur Forstorganisation ergibt oder aber für unsere Landwirtschaft verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen trotz volatiler Märkte und nicht planbarer Naturereignisse.

Um alle Projekte und Aufgaben, welche zum Teil sehr komplexe rechtliche, wirtschaftliche oder technische Prüfungen verlangen, bearbeiten zu können, benötigen wir personell, sachlich und finanziell auskömmliche Ressourcen.

Wir sind sehr dankbar, dass der Kreistag uns gute Rahmenbedingungen ermöglicht, um Fachkräfte zu gewinnen und vor allen Dingen auch zu binden. Um mit einer leistungsstarken Verwaltung auch in Zukunft die strategischen Ziele des Kreistages, Daueraufgaben und Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger erbringen zu können, muss der Personalgewinnung und Entwicklung aufgrund des deutlich spürbaren Fachkräftemangels weiterhin besonderes Augenmerk zukommen.

Zukunftsstrategie „Gemeinsam Zukunft gestalten – Landkreis Lörrach 2025“ und dann?


Die Landkreisstrategie „Gemeinsam Zukunft gestalten“ ist bis 2025 angelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind in den priorisierten Schwerpunktfeldern umzusetzende Projekte und Maßnahmen weitestgehend beschlossen und auf den Weg gebracht. Hauptaufgabe ist nun, sie konsequent zu begleiten und dabei sich zum Teil verändernde Rahmenbedingungen im Blick zu haben.

Und obwohl das angesichts der Anzahl und Komplexität der Projekte eine sehr große Herausforderung für Kreistag, Verwaltung und die dazugehörigen Gesellschaften ist, darf die Zukunft über das Jahr 2025 hinaus nicht unbeachtet bleiben.

Denn die Digitalisierung kommt nicht nur, sie ist in zahlreichen Bereichen schon spürbar. Sowohl das tägliche Leben als auch die Arbeitswelt steht vor erheblichen Veränderungen, die auf die Ziele in den strategischen Handlungsfeldern des Landkreises wirken werden. Die Digitalisierung ist mehr als E-Government und Breitband! Doch sind diese die zwingenden Voraussetzungen, die Chancen der Digitalisierung zum Beispiel für den ländlichen Raum, die Wirtschaft, die Bereiche der Mobilität, der Bildung, des Gesundheitswesens und für die Energiewende wahrzunehmen.

Dieses bedingt, die Menschen im Landkreis auf dem Weg mitzunehmen, um passgenaue Lösungen für ihre Lebenswelt, unseren Landkreis, in einem breiten Partizipationsprozess zu erarbeiten.

Der digitale Wandel löst nicht nur Freude auf Chancen aus, sondern auch Ängste und Befürchtungen abgehängt zu werden, nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Insofern wird dieser Kreistag erste Überlegungen anstellen müssen, welche strategische Haltung der Landkreis Lörrach mit Blick auf die Jahre 2030/2040 einnehmen und welche Rolle er im Zusammenwirken mit den Städten und Gemeinden, der Wirtschaft und der Bevölkerung übernehmen soll. Ziel sollte sein, dass der sich im Jahr 2019 konstituierende Kreistag hierzu zukunftsweisende Beschlüsse fasst.

Rahmenbedingungen und Annahmen für den Haushalt 2018


Die Zeitschrift „Kommunal“ veröffentlichte im September 2017 eine Umfrage zur finanziellen Situation in deutschen Gemeinden 2017. Dabei hat sich gezeigt, dass je größer eine Kommune ist, desto angespannter sei ihre Haushaltslage. Allerdings muss auch festgestellt werden, dass das Nord-Süd-Gefälle insofern auffällig ist, als gerade die Bürgermeister in Baden-Württemberg mehrheitlich von einer guten Lage sprechen, während das gerade mal jeder fünfte Bürgermeister in Ostdeutschland so beurteilt. Die Aussage der baden-württembergischen Bürgermeister spiegelt sich in der positiven konjunkturellen Entwicklung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Lörrach. Der Landkreis selbst profitiert mit zweijährigem Zeitverzug über die der Kreisumlage zugrunde liegenden Steuerkraftsummen, welche um 5,34 % (von 298.494.037 Euro auf 314.414.138 Euro) anstieg, aber leicht unterdurchschnittlich im Vergleich zum Landesschnitt in Höhe von 5,8 % blieb.

Ich erlaube mir insofern den Hinweis, dass wir 2017 zur Entlastung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Spitzerstattung des Landes für die erstattungsfähigen Kosten der Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften für das Jahr 2015 als Sondereffekt im Haushalt 2017 veranschlagt haben mit der Folge, dass der Hebesatz für die Kreisumlage von 32,4 auf 30,9 Prozentpunkte abgesenkt werden konnte. Dieser Sondereffekt entspricht einer Entlastung in Höhe von 3.691.600 Euro bzw. 1,24 Prozentpunkten Kreisumlage in 2017. Wäre diese Etatisierung nicht erfolgt, wäre ein Kreisumlageaufkommen von 95.923.900 Euro und somit ein Kreisumlagehebesatz von 32,14 % erforderlich gewesen, um einen im ordentlichen Ergebnis ausgeglichenen Gesamtergebnishaushalt aufstellen zu können. Weiterhin bedeutet dieses aber auch, dass die Kreisumlage ohne jegliche weitere Einflüsse wieder um den Betrag von rd. 3,7 Mio € für den Haushalt 2018 ansteigen wird. Weiterhin wird unsere Haushaltslage beeinflusst von neuen gesetzlichen Vorgaben, gesellschaftlichen Veränderungen, der weiteren allgemeinen Entwicklung der Konjunkturlage sowie von unserer Sozialstruktur in den kommenden Jahren. Es gilt angesichts dieser Einflussfaktoren, den unterschiedlichen Erfordernissen aufgrund der strategischen Vorgaben sowie der sich stellenden zwingenden Aufgaben eine Balance herzustellen. Insofern wurden auch in diesem Jahr in den Haushaltsentwurf wieder Vorschläge eingebracht, die zu Einsparungen führen. Hierbei wird aber auch deutlich, dass die Entwicklung der Aufwendungen, insbesondere der Transferaufwendungen, nicht umfänglich kompensiert werden kann. Im Rahmen der Klausurtagung des Kreistages Ende September 2017 haben wir dargestellt, dass insbesondere der Nettoressourcenverbrauch im Bereich Soziales hier seinen Einfluss zeigt. Während dieser 2017 im Durchschnitt Baden-Württembergs bei 437 Euro pro Einwohner (im Regierungsbezirk 436 Euro/EW)liegt, beträgt er im Landkreis Lörrach ohne den Sondereffekt der Spitzabrechnung bei den Flüchtlingsunterbringungskosten 2015 472 Euro. Würde der Ressourcenbedarf im sozialen Bereich bei uns im Durchschnitt auf Regierungsbezirks- oder Landesdurchschnitt liegen, würde sich der Hebesatzpunkt um ca. 2,7 verringern. Dieses muss uns bewusst sein, wenn wir über die Entwicklung des Hebesatzes bei der Kreisumlage sprechen. Die starke sozialstrukturelle Belastung im Landkreis, die im Rahmen der Studie zur Sozialstrategie untersucht wurde, weist immer noch eine vergleichsweise hohe Anzahl von Transferleistungsempfängern im SGB II in Höhe von 8.736 leistungsberechtigten Personen in Bedarfsgemeinschaften auf. Davon sind 2464 leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften alleinerziehend. Aufgrund der Maßnahmen gemäß der Sozialstrategie ist es uns trotzdem gelungen, die SGB II-Quote auf 4,8 % abzusenken, während diese im Landesschnitt bei 5,4 % und in Vergleichslandkreisen wie Konstanz bei 5,4 %, Reutlingen bei 5,6 % oder dem Ortenaukreis bei 5,3 % liegen. Grundsätzlich trägt die Umsetzung der Sozialstrategie im fünften Jahr erste Früchte und zeigt einige positive Entwicklungen. Doch müssen wir kontinuierlich und nachhaltig weiter an der Strategie festhalten und diese fortschreiben, um die sozialstrukturellen Belastungen im Landkreis insbesondere durch überdurchschnittlich von Scheidung betroffene Kinder, niedrige Rentenhöhe sowie hohe Mieten, der Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte, dem Fachkräftemangel insbesondere im Sozial-, Gesundheits- und Jugendbereich sowie Suchtproblematiken entgegentreten zu können und die Sozialhilfenettoausgaben weiter Richtung Durchschnittswerte eher ländlich geprägter Landkreise zu bewegen.

Positiv wirkt sich aus, dass Grunderwerbssteuererträge im Landkreis Lörrach über dem Durchschnitt im baden-württembergischen Vergleich liegen. Allerdings kompensiert die höhere Grunderwerbssteuer nicht den Ressourcenverbrauch im Sozialbereich. Für das Jahr 2018 werden die Grunderwerbssteuerbeträge optimistisch mit 15 Mio. Euro geschätzt und alle angesetzten Ertrags- und Aufwandspositionen konsequent überprüft.
 
Weiterhin wird eine pauschale Personalkostenkürzung in Höhe von 1,5 Mio Euro für Vakanzen im Rahmen von Fluktuation und Langzeiterkrankungen vorgesehen. Dieses sind 500.000 Euro mehr als im Jahr 2017. Vor diesem Hintergrund ist der Haushalt 2018 mit dem Risiko eines negativen Ergebnisses behaftet, zumal weitere Risikofaktoren immanent sind.

Bei einem Haushaltsvolumen in Höhe von 276.914.800 Euro wird der vorgeschlagene Hebesatz bei 32,6 v. H. liegen. Bei einer anhaltenden Steigerung der Steuerkraftsummen wird sich die Entwicklung des Hebesatzes bis 2021 nach heutiger Einschätzung in einem Korridor zwischen diesem Betrag und 33,30 v. H. bewegen. Das ordentliche Ergebnis wird bei 860.000 Euro erwartet, der Saldo aus Investitionstätigkeiten mit 16.679.900 Euro eingebracht und der Saldo aus Finanzierungstätigkeit mit 9.312.200 Euro.

Stellen wir die Belastungen für den Gesamtergebnishaushalt 2018 den Entlastungen gegenüber, so sind Belastungen in Höhe von 13.987.300 Euro und Entlastungen 14.043.100 Euro zu verzeichnen. Zur Umsetzung der im Mai 2017 beschlossenen Fortschreibung der Zukunftsstrategie werden zusätzliche Mittel in v. 3.365.000 Euro aufwandswirksam im Ergebnishaushalt und 247.200 Euro investiv im Finanzhaushalt veranschlagt. Hervorzuheben sind dabei Mehraufwendungen für Maßnahmen zur Umsetzung des Schulentwicklungsplans in Höhe von 1,6 Mio. Euro und des Nahverkehrsplans mit 200.000 Euro. Daneben fallen für notwendige Maßnahmen außerhalb der Strategie zusätzliche Mittel in Höhe von 1.114.100 Euro im Ergebnishaushalt an, von denen 385.000 Euro auf die steigende Bauunterhaltung, insbesondere die elektrotechnische Sanierung und die Radonsanierung und Mehraufwendungen bei der Schülerbeförderung in Höhe von 82.100 Euro entfallen. Die Personalkosten steigen im Jahr 2018 um 1.659.900 Euro. Aufgrund Tarifsteigerungen und ähnlichem wird bei dieser Position mit einer Steigerung von 2,5 % hochgerechnet. Aufgrund einer versäumten Korrektur des Stellenplans 2017 um 2,0 Stellen ergibt sich ein Zuwachs von 1,7 Stellen. Entfallen werden 18,8 Stellen, während 18,5 neue Stellen vorgeschlagen werden. Kürzungen des Personalaufwands sind für diese Stellen in Höhe von 170.800 Euro vorgesehen, da die Stellen nicht alle zum Jahresanfang besetzt werden können. Die pauschale Kürzung von 1,5 Mio Euro bleibt davon unberührt.

Der soziale Zuschussbedarf der Teilhaushalte 6 und 7 wächst um 3.296.700 Euro auf 79.048.300 Euro aufgrund von Steigerungen bei der Eingliederungshilfe, der Hilfe für Flüchtlinge, der eingetretenen Gesetzesänderung im Bereich des UVG, der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Hilfe zur Pflege und Hilfen für junge Menschen und ihre Familien.

Für den Neubau des Zentralklinikums hat der Kreistag beschlossen, einen Betrag in Höhe von 8,6 Mio Euro in die Kapitalrücklage einzubezahlen, für welchen ein Darlehen aufgenommen werden soll, das in 10 Jahren ratierlich getilgt wird. Insofern ist ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von jährlich 860.000 Euro zu erwirtschaften, der sich im ordentlichen Ergebnis spiegelt.

Bei den Entlastungen wird auf der Basis der Orientierungsdaten des Innenministeriums/Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft der Kopfbetrag im Jahr 2018 auf 684 Euro/EW (664 Euro Plan; 666 Euro Ist/2017) steigen. Die Schlüsselzuweisungen steigen um rund 1.288 Mio. Euro auf 29.283.800 Euro an. Belastend wirkt sich die Erhöhung der vom Landkreis zu zahlenden FAG-Umlage um 1.046.100 Euro aus. Hierüber fließen 22,1 % der Schlüsselzuweisungen des Vorjahres wieder ab. Diese waren in 2016 um 4,67 Mio. Euro angestiegen. Die Sachkostenbeiträge für die Schulen nach § 17 FAG steigen um 959.200 Euro, die Zuweisungen nach § 11 Abs. 5 FAG (VRG) erhöhen sich um 248.200 Euro und jene nach § 11 Abs. 4 FAG (SOBEG) steigen um 69.800 Euro. Die Sozialbetreuung für Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung in Höhe von 1.147.600 Euro entfällt, da diese Aufgabe über den Pakt für Integration in die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden fällt, welche dafür Bundesmittel erhalten. Des Weiteren wurden die Planansätze für die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie Bußgelder um insgesamt 1.109.500 Euro angehoben.

Die Entlastung der Kommunen durch den Bund ab dem Jahr 2018 durch das Fünf-Milliarden-Paket verteilt sich auf unterschiedliche Positionen. Zum einen werden die kommunalen Umsatzsteueranteile im Finanzausgleichsgesetz zu Lasten des Bundes und zu Gunsten der Länder erhöht. Der Anteil der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis beträgt überschlägig ca. 6,2 Mio Euro. Die Landesquote der Kosten der Unterkunft – Bundesbeteiligung im SGB II wird erhöht. Von den dem Land Baden-Württemberg zufließenden 92 Mio Euro werden den Landkreis Lörrach 1,689 Mio Euro entlasten. Weitere 120 Mio Euro, die an das Land Baden-Württemberg gehen, werden über den allgemeinen FAG-Schlüssel verteilt. Während die Städte und Gemeinden im Landkreis Lörrach überschlägig 1,56 Mio Euro erhalten, wird der Anteil des Landkreises bei ca. 0,616 Mio Euro liegen. Eine Bewertung hierzu habe ich schon im vergangenen Jahr abgegeben, da sich eine Diskrepanz zwischen Entlastung einerseits und Aufgabenträgerschaft andererseits dabei abzeichnet. Während die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis mit 7,8 Mio Euro einen Großteil der Entlastung erhalten, stehen diesen keine Aufwendungen für die Eingliederungshilfe entgegen, während sich der Kreis mit einem kleineren Anteil von 2,3 Mio Euro begnügen muss. Dass die Bundesmittel insofern dem Kreishaushalt fehlen, wird auch daraus ersichtlich, dass im Haushalt 2018 ohne den einmaligen Sondereffekt der Veranschlagung der Spitzerstattung für Flüchtlingsunterbringung des Landes für das Jahr 2015 ein strukturelles Defizit in Höhe von rd. 3,7 Mio Euro besteht, das nur durch einen entsprechenden Anstieg der Kreisumlage kompensiert werden kann.

Das Investitionsvolumen von 2017 bis 2021 beträgt 63,2 Mio Euro und wird basierend auf einem Dreisäulenmodell aus dem Bestand an Liquidität (17,6 Mio Euro), regelmäßiger Erwirtschaftung eines Zahlungsmittelüberschusses aus laufender Verwaltungstätigkeit (21,3 Mio Euro) und einer Darlehensfinanzierung (24,3 Mio Euro) finanziert. Die größten Investitionsprojekte sind der zweite Standort für das Landratsamt, die Umsetzung der Schulentwicklungsplanung, die Elektrifizierung der Hochrheinstrecke, die Aufstockung der Kapitalrücklage der Kliniken GmbH sowie die Teilortsumfahrung Rümmingen.

Strategische Schwerpunkte


a) Verkehr und Mobilität

Zur weiteren Umsetzung des Nahverkehrsplans Landkreis Lörrach werden neue Verkehrsleistungen im Linienverkehr bestellt, für die ca. 1,1 Mio Euro im Haushalt 2018 eingebracht werden. Dafür wird es Fördermittel des Landes für die Regiobusverbindung in Höhe von rd. 152.000 Euro geben. Die weiteren Linienverbesserungen werden insbesondere das Kandertal und Wiesental sowie im Oberen Wiesental bemerkbar sein. Die Hochrheinelektrifizierung hat als eines der wichtigsten Schienenpersonennahverkehrsprojekte im Landkreis einen wesentlichen Schritt nach vorne gemacht, indem die Durchführung der Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) vereinbart ist. Finanzierungsbeiträge hierzu stammen aus dem INTERREG-Programm, aus dem Etat des Landes Baden-Württemberg, des Kantons Basel-Stadt sowie der Landkreise Waldshut und Lörrach.

Die Prüfungen der Taktverdichtung der S-Bahn im Wiesental und das Erfordernis für einen zusätzlichen Halt „Zentralklinikum“ und als weitere Varianten für zusätzliche Halte in Maulburg und am „Zollweg“ in Lörrach-Stetten werden im Rahmen des Zweckverbandes Regio-S-Bahn einen Schwerpunkt setzen. Weitere wichtige Verkehrsinfrastrukturprojekte in der Region, welche zwar nicht in der Trägerschaft des Landkreises erfolgen, sind mit hohem Einsatz und Personalaufwand weiterzuverfolgen. Dabei handelt es sich um die Prozesse aus dem Bundesverkehrswegeplan, dem schweizerischen STEP 2035 sowie die Beförderung von Bundes- und Landesstraßenbau- und Schienenverkehrsmittelbauten. Insbesondere wird uns die A 98 Abschnitt 5 und 6, die Bundesstraße B 317 mit der Kreuzung Hasenloch, der Zweibahnigkeit in Richtung Schopfheim, der Ertüchtigung aktueller Kreisel bei Steinen oder den Schneekettenwechselplätzen am Feldberg beschäftigen. Ein menschen- und umweltverträglicheren Ausbau des Personen- und Güterverkehrs steht weiterhin auf der Rheintalbahn an. Zudem ist das Projekt Herzstück für die S-Bahn Basel zu unterstützen. Unerlässlich ist dabei die Partnerschaft mit den Akteuren der grenzüberschreitenden Regionen wie den Nachbarkantonen und Landkreisen, dem Regionalverband, dem AGGLO Basel, dem Trinationalen Eurodistrict Basel und der Hochrheinkommission. Mit dem Kreisstraßenprogramm 2016 bis 2020 wird die Sanierungsinitiative für Kreisstraßen und Bauwerke des Landkreises ebenso fortgeführt wie die Planung zur Teilortsumfahrung Rümmingen und verschiedene Radwegeausbau- und Querungsmaßnahmen.

b) Soziales

Die Aufwendungen für die Teilhaushalte 6 und 7 liegen bei 186.366 Mio Euro. Der Zuschussbedarf wird bei 104.898.200 Mio Euro gesehen, was einer Steigerung gegenüber dem IST 2016 von 2,32 % entspricht. Die Zahlen von 2017 werden aufgrund des Sondereffekts bei den Flüchtlingen nicht verglichen. Wie schon dargestellt, führt die Umsetzung der Sozialstrategie schon an verschiedenen Stellen zu einer Verbesserung. So zeigt zusätzlich auch die Ambulantisierungsquote für Menschen mit Behinderungen eine positive Entwicklung, welche leicht über dem Landesschnitt liegt. Ebenso erfreulich ist, dass bei den Schulabgängern ohne Abschluss sowie bei den Übertrittsquoten in weiterführende Schulen aufgeholt wurde und die Vergleichbarkeit im Landesschnitt zu sehen ist. Trotzdem führt die weiterhin sozialstrukturelle Belastung wie schon

aufgezeigt dazu, dass die Umsetzung und Weiterentwicklung der Sozialstrategie unverzichtbar ist, um die finanziellen Handlungsfähigkeiten des Landkreises zu sichern und das gleichzeitig hohe Niveau der sozialen Versorgung im Landkreis aufrecht zu erhalten.

Die Aufwendungen für die Hilfe zur Pflege, die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und die Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung umfassen 66,3 Mio. Euro und damit rund die Hälfte der gesamten ordentlichen Aufwendungen des Teilhaushalts 6. Einfluss auf die Steigerung haben Fallzahlen, die zum Teil demografiebedingt sind sowie die Kostensteigerung bei den Pflegesätzen. Die Pflegesätze beinhalten zu einem hohen Prozentsatz Personalkosten der Träger, welche durch Tariferhöhungen steigen.

Während die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf hohem Niveau mit 13 Mio Euro konstant bleibt, hat der Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Jahr 2017 hohe Steigerungsraten zu verzeichnen. Dieses wird 2018 anhalten und auf 41,81 Mio Euro steigen. Die Ursachen hierfür werden sowohl in den Pflegesatzerhöhungen als auch in Zahlensteigerungen durch Demografie, Inklusion und auch der Umstrukturierung des Markus-Pflüger-Heims sowie gesetzliche Änderungen gesehen. Aufgrund des demografischen Wandels ist bis 2020 mit weiteren Fallzahlanstiegen zu rechnen. Hinzukommen die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes, die nach derzeitiger Einschätzung zu einem höheren Aufwand und höheren Fallzahlen mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen führen werden.

Der kontinuierliche Ausbau der ambulanten Versorgung und die wirkungsorientierte Steuerung der Hilfen über die Fallsteuerung sind Stellschrauben, an denen der Landkreis Einfluss auf die Entwicklung nehmen kann. Die Ambulantisierungsquote konnte von 2014 bis 2017 von 38 % auf 41 % verbessert werden. Hieran muss weiter gearbeitet werden. Der Teilhabeplan I für Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung wird fortgeschrieben und diese Aspekte berücksichtigt.

Im Bereich der Hilfe zur Pflege liegen die Aufwendungen pro Einwohner immer noch deutlich über dem Landesdurchschnitt. Auch hier sind die Pflegesätze und die Rentenzahlbeträge, die unter dem Landesschnitt liegen, als Gründe anzuführen. Bei der Hilfe zur Pflege führt die Umstrukturierung von Fällen aus der Hilfe zur Pflege in die Eingliederungshilfe zu sinkenden Fallzahlen und damit entsprechenden finanziellen Belastungen, so dass die Fallzahlen in der stationären Hilfe zur Pflege trotz der demografischen Entwicklung 2018 von 833 in 2017 auf 753 im Jahr 2018 zurückgehen werden. Insgesamt werden die Aufwendungen bei der Hilfe zur Pflege um    0,2 Mio Euro zurückgehen, weil auch positive Effekte aus dem Pflegestärkungsgesetz III zu Entlastungen führen werden.

Trotz vermehrter Zugänge an Flüchtlingen in das SGB II liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Landkreis Lörrach 2017 bei 4.661. Für das Jahr 2018 muss aufgrund der steigenden Zugänge von Flüchtlingen mit einer Anzahl von 4.950 gerechnet werden. Das wird eine deutliche Steigerung der Aufwendungen für die Kosten der Unterkünfte zur Folge haben. Deshalb muss es Ziel sein, erwerbsfähige Flüchtlinge nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Insofern wurden auch die Zielsetzungen des Jobcenters in besonderer Weise ausgerichtet. Die Integration von Flüchtlingen in Sprache und Arbeit sind im gesamten Netzwerk der Akteure aufeinander abzustimmen und zielgerichtet weiterzuverfolgen. Des Weiteren muss versucht werden, das Mietzinspreisniveau nicht weiter steigen zu lassen.

Ein anderes Risikopotential ergibt sich aus einem Vorstoß des Bundeslandes Bayern, welcher darauf abzielt, die Quote der Bundesbeteiligung für alle Bundesländer ab 2018 auf das gleiche Niveau festzusetzen. Dies würde bedeuten, dass Baden-Württemberg zukünftig statt einer Bundesbeteiligung in Höhe von 31,6 % nur noch einen Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft von 28,2 % erhalten würde. Dieses wäre eine Mehrbelastung des Landkreises Lörrach in Höhe von 730.000 Euro. Der Vorstoß des Bundeslandes Bayern ist weiterzuverfolgen.

Die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen hat sich im Jahr 2017 stabilisiert. Die Belegung der Gemeinschaftsunterkünfte geht kontinuierlich zurück. Dadurch konnten Unterkünfte geschlossen werden. Wenn die weitere Entwicklung der Zugangssituation dazu führt, dass die Zahlen konstant bzw. rückläufig sind, können weitere Unterkünfte geschlossen werden. 2017 wurden 1.100 Menschen von der vorläufigen Unterbringung an die Städte und Gemeinden zur Anschlussunterbringung zugewiesen. Im Jahr 2018 werden es ca. 700 weitere Menschen sein. Dieses bedeutet eine enorme Herausforderung für die Städte und Gemeinden im Landkreis. Nur der guten Zusammenarbeit mit diesen, den Betreuungsverbänden, der Liga und den ehrenamtlichen Helfern ist zu verdanken, dass die Situation im Landkreis Lörrach stabil geblieben ist. Größte Priorität hat die Integration der Flüchtlinge. Die zwischenzeitliche Verbesserung bei den Sprach- und Arbeitsmaßnahmen lässt erste Integrationserfolge sichtbar werden. Doch muss konsequent mit allen verfügbaren Kräften weiter an diesem Thema gearbeitet werden. Das anfänglich sehr große bürgerschaftliche Engagement in der Flüchtlingsarbeit ist zurückgegangen. Es wird 2018 geplant, die Ehrenamtlichen in ihrer schwierigen Arbeit durch regelmäßige Informationsrundschreiben, Wertschätzungsanlässe, Schulungsreihen und Austausch mit den Hauptamtlichen zu unterstützen. Ziel muss es sein, den ehrenamtlichen Helfern Wertschätzung zu zeigen und motivationsgerechte Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie uns auch weiterhin bei der herausfordernden Aufgabe unterstützen können.

Die Sprache ist und bleibt die wichtigste Schlüsselqualifikation für eine gelungene Integration. Es wurde das Netzwerk Sprache auf Landkreisebene unter Einbeziehung aller wichtigen Akteure, denen ich hiermit auch nochmals sehr herzlich danke, gegründet. Der Informationsaustausch trägt dazu bei, bestehende Hürden aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten abzubauen. Ein wichtiger Meilenstein war die Implementierung einer Integrationsdatenbank zur Integration von Flüchtlingen durch den Landkreis. Für 2018 ist die Herstellung valider Daten für den Integrationsbereich und die Nutzung durch alle Städte und Gemeinden, welche der Vereinbarung beigetreten sind, geplant. Damit hat der Landkreis einen wichtigen Schritt bezüglich der besseren Abstimmung der Integration der Flüchtlinge getan.

Der Zuschuss im Teilhaushalt 7 Jugend und Familie wird bei 31,076 Mio Euro liegen und damit leicht unter dem Plan von 2017. Der Aufwand wird voraussichtlich 50.106.600 Euro betragen. Positiv ist festzuhalten, dass sich die Situation der Jugendhilfe auch aufgrund der Auswirkungen der Sozialstrategie stabilisiert hat. Die Fallzahlen bei den Hilfen zur Erziehung haben sich insgesamt positiv entwickelt. Die Anzahl der ambulanten Hilfen hat sich erhöht. Die Zahl der familienersetzenden Hilfen ist dagegen deutlich gesunken. Ein guter Wert stellt die durchschnittliche Hilfedauer in der Heimerziehung dar, der zwischenzeitlich bei 22 Monaten liegt. Schwierig ist die Hilfe zur Erziehung zu generieren, da die unbegleiteten minderjährigen Ausländer zahlenmäßige Vergleiche sehr schwierig machen. Wir hoffen, dass es dem Kommunalverband für Jugend und Soziales im Jahr 2018 gelingt, eine Vergleichsanalyse zu ermöglichen. Die Hilfen zur Erziehung und die Hilfen für Volljährige steigen im Jahr 2018 um gut 4 Mio Euro auf 29,4 Mio Euro an, wobei darauf hinzuweisen ist, dass diese zum großen Teil im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer liegen, wofür wir Kostenersätze bekommen.

Im Landkreis Lörrach hat sich die Schulsozialarbeit etabliert. Mit 1,14 Vollzeitkräften pro 1000 6 bis 18-jährige im Landkreis Lörrach lag dieser leicht über dem Landesdurchschnitt von 1,06 Vollzeitkräften. Allerdings ist davon auszugehen, dass die hohen sozialstrukturellen Belastungen weitere Bedarfe zum Ausbau der Schulsozialarbeit begründen.

Ein wichtiger Bereich für die frühkindliche Bildung ist die Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege. Die Betreuungsquote U 3 ist nur marginal von 2014 bis 2016 auf 25,6 % gestiegen. Der Landkreis hat die Zuständigkeit für die Kindertagespflege. Insgesamt wurden zum Stichtag 1. März 2016 361 Kinder betreut, was einer Quote von 5,8 % entspricht. Dabei lag der Landkreis Lörrach auf einem guten 7. Platz bei dem Vergleich mit anderen Stadt- und Landkreisen und über dem Landesschnitt. Im Bereich der Kinder über 3 Jahre kommt es landkreisweit immer wieder zu Engpässen bei der Versorgung mit Plätzen. Für die Kommunen ist die Herausforderung immens. Es muss in diesem Zusammenhang aber berücksichtigt werden, dass festgestellt wurde, dass Kinder, die vor dem Eintritt in die Grundschule keine Kindertageseinrichtung besucht haben, deutliche Bildungsnachteile zu verkraften haben.

Erfolgreich verläuft die Umsetzung des Projekts Einführung von ambulanter intensiver Begleitung bei Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren. Eine Evaluation von 15 Jugendlichen, die am Projekt teilgenommen haben, ergab, dass rund für die Hälfte die Situation ein Jahr nach Abschluss des Programms noch stabil war.

Mit Blick auf die unbegleiteten minderjährigen Ausländer ist zu verzeichnen, dass die Zahlen der vorläufigen Inobhutnahme 2017 deutlich zurückgegangen sind. Mit der vorläufigen Inobhutnahmestelle in Brombach und der Stabilisierung der Personalsituation konnten gute Strukturen geschaffen werden. Derzeit verhandelt der Landkreis über andere kleinere und flexiblere Lösungen im Landkreis. Diejenigen unbegleiteten minderjährigen Ausländer, welche in der Zuständigkeit des Landkreises Lörrach verbleiben, erhalten Hilfe für junge Volljährige, wenn sie die Volljährigkeit erreichen. Nahezu alle jungen Flüchtlinge besuchen die Schule oder haben bereits einen Ausbildungsplatz gefunden oder arbeiten. Die Erarbeitung von schulischen und beruflichen Perspektiven steht neben dem Ziel, eigenständig zu leben, im Fokus der Hilfen.

c) Bildung

Die Modernisierung der beruflichen Schulen hat 2017 Fahrt aufgenommen und wird sich 2018 weiter beschleunigen. Voraussichtlich rund 22 Mio Euro werden bis 2021 investiert sein, um alle drei Standorte auf diese Weise attraktiv zu halten. Hinzu kommen weitere 9 Mio. Euro für allgemeine Baumaßnahmen des Landkreises als Schulträger. Für 2018 ist die Verlegung des Fachbereichs SHK/Metallbau von Rheinfelden nach Schopfheim geplant. Auch die DVS-Kursstätte wird ihre neuen Räumlichkeiten dort beziehen. Die Werkstätten des Fachbereichs Farbe werden noch in diesem Jahr in die Räume der ehemaligen Außenstelle der Mathilde-Planck-Schule verlegt und die Gewerbeschule Rheinfelden darf 2018 den Umbau und die Sanierung sowie die Neuausstattung der Chemie und naturwissenschaftlichen Räume erwarten. Außerdem wird mit dem Neubau des Bereichs Fahrzeugtechnik eine millionenschwere Investition dort getätigt.

d) Wirtschafts- und Strukturpolitik

Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Lörrach hat den Netzbetrieb durch das Unternehmen Pepcom im Jahr 2017 gestartet und setzt den Ausbau des Backbonenetzes und der Ortsnetze fort.

Strukturpolitisch soll Anfang 2018 das gemeinsam mit den Städten und Gemeinden und in Abstimmung mit dem Kreistag entwickelte neue Konzept zu weiteren strukturpolitischen Handlungsschwerpunkten führen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Beratung der Städte und Gemeinden durch das Landratsamt, die Wirtschaftsförderung Südwest sowie die Energieagentur und die Einwerbung von Fördermitteln. Insbesondere mit Strukturfördermitteln des Landkreises konnten wichtige gemeindliche Entwicklungskonzepte unterstützt werden, die die Städte und Gemeinden für Investitionsförderungen anderer Mittelgeber gut positionieren.

e) Gesundheit

Die erfolgreiche Arbeit der Gesundheitskonferenz konnte im Jahr 2017 fortgesetzt werden. Schwerpunkte können in der erfolgreichen Gesundheitswoche im Juni und in der Teilnahme am landesweiten Projekt Diabetesprävention gesehen werden. Dabei wird es weitere Aktionen zum Weltdiabetestag am 14. November diesen Jahres geben. Von besonderer Bedeutung ist die prospektive Studie zur hausärztlichen Versorgung im Landkreis, die nun vorliegt. Sie hat gezeigt, dass die Nachwuchsgewinnung und Nachfolgeregelung im Hausarztbereich eine große gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Insofern wurden Empfehlungen insbesondere für die Bereiche Ausbildung, regionale Bindung und Attraktivität der Niederlassungen ausgesprochen und eigene Maßnahmen beschlossen. Da ein weitreichender Transformationsprozess bereits begonnen hat, sollten alle Akteure des Gesundheitswesens und kommunale Verantwortungsträger sich dieser Aufgabe stellen. Im Weiteren werden jetzt die Aufträge des Kreistages für die fachärztliche und die ambulante psychiatrische Versorgung weiterverfolgt.

f) Umwelt, Energie, Klimaschutz

Der Landkreis Lörrach als zertifizierte EEA-Kommune wird auch im Jahr 2016 seine Ziele zur Emissionsminderung weiterverfolgen. Insbesondere wird die Erarbeitung eines kommunalen Klimaschutzkonzepts bis August 2018 unter Einbindung der Städte und Gemeinden, Unternehmen, Verbände, Bürgerinnen und Bürger beispielsweise durch sechs Veranstaltungen in der Fläche erfolgen.

Die Bioabfallerfassung entspricht hinsichtlich der Anschlussquote den Erwartungen. Die angestrebte Anschlussquote soll durch eine Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit im Jahre 2018 erreicht werden. Weiterhin sind Überlegungen zur Regionalen Verwertung der Bioabfälle zu intensivieren. Hierzu ist angedacht, auch den Landkreis Waldshut anzufragen.

Die Wertstofferfassung wird 2019 insofern zu diskutieren sein, als sich die Frage stellt, ob eine Wertstofftonne anstelle eines Gelben Sackes eingeführt werden soll. Insofern sind die Anforderungen des Landkreises festzulegen. Die Inbetriebnahme des Recyclinghofes Herten wird im I. Quartal 2018 erfolgen, nachdem unvorhergesehene zusätzliche Arbeiten zur Fertigstellung der Oberflächenabdichtung erforderlich wurden. Außerdem wird der Recyclinghof und die Grünabfallannahme in Weil am Rhein mit geplanter Standortverlegung neu konzeptioniert. Das zum 01.01.2019 in Kraft tretende Verpackungsgesetz wird zur Neuverhandlung mit dem Systembetreiber zur Erfassung von Leichtverpackungen und Altglas (Gelber Sack/Depotcontainer) führen. Der Ausbau des Abschnitts 3 c) unserer Deponie Scheinberg wird ab 2018 projektiert.

b) Eigenbetrieb Heime

Die 2014 beschlossene Dezentralisierung und Ambulantisierung des Markus-Pflüger-Heims wird vorangetrieben, so dass sich der Wandel von der großen vollstationären Komplexeinrichtung zu sozialpsychiatrischen Hilfezentren für die Betreuung und Pflege psychisch kranker und/oder suchterkrankter Menschen erfolgen wird. Für die Versorgungsgebiete Markgräflerland, Stadt Weil am Rhein, Wiesental und Hochrhein sind zwischenzeitlich Lösungen gefunden oder zeichnen sich ab. In Rheinfelden befinden sich 32 stationäre Plätze der Eingliederungshilfe und ein zusätzliches Angebot tagesstrukturierender Betreuungsleistungen. In Hausen wird die Einrichtung eines Betreuungszentrums und Versorgungsnetzwerkes für psychisch kranke Menschen mit 60 Pflegeplätzen, 12 Tagespflegeplätzen und 32 Plätzen der Eingliederungshilfe sowie Wohnraum für ambulant betreute Menschen und Angebote der Tagesstruktur und Arbeitstherapie geplant werden. Zunächst wird jedoch das Pflegeheim mit 60 Plätzen realisiert werden und im Übrigen mit der Gemeinde Hausen weiter verhandelt.

In Schliengen ist der Bau eines Pflegeheimes mit 60 Plätzen beschlossen und der Baubeginn noch für das Jahr 2018 geplant. Der Kauf eines Anwesens in Schopfheim wird ab März 2018 dazu führen, dass zwei Außenwohngruppen im Rahmen der Eingliederungshilfe mit insgesamt 9 Plätzen eingerichtet werden können. Gesucht wird noch ein weiterer Standort der Eingliederungshilfe, insbesondere zur Betreuung von suchterkrankten Menschen.

Das Inklusionsunternehmen Inga Service GmbH wird 2018 seine Arbeit aufnehmen und Beschäftigungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen im Sinne des SGB IX schaffen. Dienstleistungen wie Speiseversorgung, Reinigung, Wäscheservice, Verwaltung und Hausmeisterdienste für den Eigenbetrieb Heime sind zunächst vorgesehen.

Der Abschluss der Baumaßnahme im Pflegeheim Markgräflerland zur Umsetzung der Vorschriften der Landesheimbauverordnung wird 2019 beendet sein. Statt 212 Plätzen werden dort künftig 208 Plätze angeboten werden können.

c) Kliniken des Landkreises Lörrach GmbH

Neben dem Betrieb von im Jahr 2018 vier Standorten wird schwerpunktmäßig die Planung und der Bau des Zentralklinikums vorangetrieben. Der noch in diesem Jahr ausgeschriebene Ideenwettbewerb ohne Realisierungsabsicht wird zur Festlegung des Vergabeverfahrens und der Planersuche führen. Parallel wird mit der Stadt Lörrach über den zu erstellenden Bebauungsplan und den Grundstückserwerb weiter verhandelt. Innerhalb des Klinikums wird mit den Chefärzten und der Pflege intensiv über die internen Prozesse gesprochen und Optimierungsmöglichkeiten bis zur Eröffnung des Zentralklinikums gesucht. Die Ausrichtung einzelner medizinischer Bereich und Abteilungen ist anzupassen.

Nach dem Zusammenschluss mit dem St. Elisabethenkrankenhaus zum 1. Januar 2018 werden 2019 gemeinsame Betriebsratswahlen stattfinden.

Auch die Einrichtung des Gemeinschaftsbetriebs wird zu neuen Arbeitsverträgen für die Mitarbeiter von Datamed führen und zur Änderung der Struktur dieser Servicegesellschaft.

Im Übrigen ist die Erweiterung des Leistungsspektrums der Kliniken geplant. Insbesondere wird der Stroke Unit-Bereich von 4 auf 8 Betten erhöht und die Zertifizierung einer regionalen Stroke Unit angestrebt.

Es sind große Herausforderungen bei schwierigen Rahmenbedingungen durch Kostensteigerungen und unzureichenden Erlösentwicklungen zu meistern. Insbesondere wird weiterhin die politische Unterstützung mit Blick auf die Fördermittel und Festlegung der Kriterien für den Bundes- bzw. Landesbasisfallwert erforderlich sein.

Einen grundsätzlichen Ausblick auf die Arbeit von Kreistag, Verwaltung, Eigenbetrieben und Gesellschaft habe ich insofern schon getätigt, als die wesentlichen Projekte und die Herausforderungen durch die Digitalisierung angesprochen wurden. Bezogen auf die Verwaltung wird der größte Handlungsbedarf bei der Weiterentwicklung des E-Governments und von Maßnahmen zur Digitalisierung, der Stärkung der IT-Sicherheit und einer demografieorientierten Personalpolitik liegen, um die strategischen Handlungsfelder des Kreistages bearbeiten zu können.

Aufgrund der guten konjunkturellen Lage kann dem Kreistag ein solider Haushaltsentwurf vorgelegt werden. Angesichts der Projekte, welche den strategisch priorisierten Zielsetzungen des Kreistages entsprechen, ist jedoch kaum Raum für zusätzliche neue Maßnahmen oder Projekte. Vor dem Hintergrund des finanziellen Risikos, welches insbesondere den Sozialhaushalt betreffen könnte, ist daher eine stringente Haushaltspolitik von allen gefordert.

Sehr geehrte Damen und Herren Kreisräte, gerne erfüllen wir Ihre politischen Zielsetzungen als auch unsere Daueraufgaben mit den Kolleginnen und Kollegen in der Kreisverwaltung, den Eigenbetrieben und der Kreiskliniken GmbH. Wir sind sehr motiviert und möchten die Lebensbedingungen im Landkreis Lörrach zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger konsequent weiterentwickeln. Wir danken Ihnen herzlich für das gute und kooperative Zusammenwirken und wissen dieses gerade vor dem Hintergrund von Beispielen in Baden-Württemberg zu schätzen, wo erkennbar ist, dass es aufgrund fehlenden Zusammenwirkens zwischen Politik und Verwaltung keine Entwicklung gibt. Insofern schätzen wir es sehr, Ihr Vertrauen und Ihre Wertschätzung zu spüren, um ergebnis- und lösungsorientiert für den Landkreis und seine Menschen zu arbeiten. Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen über den hiermit eingebrachten Haushaltsentwurf 2018 und eine konstruktive Diskussion.

Herzlichen Dank!
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