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Stabsstelle Kreisbehindertenbeauftragte
Die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung hat die Aufgabe, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf lokaler Ebene voranzubringen. Sie berät den Landkreis in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen und arbeitet mit der Verwaltung zusammen. Dazu ist sie frühzeitig bei Vorhaben des Landkreises zu beteiligen, soweit die spezifischen Belange der Menschen mit Behinderung betroffen sind. Auch die Beratung der Städte und Gemeinden im Landkreis auf ihrem Weg zu barrierefreien, inklusiven Lebensräumen gehört zu ihren Aufgaben.
Ebenso dient die Kreisbehindertenbeauftragte als Ombudsfrau für Menschen mit Behinderungen, die in ihren gesetzlich verankerten Rechten eingeschränkt oder wegen ihrer Behinderung diskriminiert werden.
In der Ausübung ihrer Tätigkeit ist sie unabhängig und nicht an Weisungen durch die Kreisverwaltung gebunden.
Wegweiser für Menschen mit Behinderung
Beteiligung von Menschen mit Behinderungen auf Gemeindeebene - Grundlagen (PDF)
Beteiligung von Menschen mit Behinderungen auf Gemeindeebene - Im Fokus: Behindertenbeauftragte und Behindertenbeiräte (PDF)
Ebenso dient die Kreisbehindertenbeauftragte als Ombudsfrau für Menschen mit Behinderungen, die in ihren gesetzlich verankerten Rechten eingeschränkt oder wegen ihrer Behinderung diskriminiert werden.
In der Ausübung ihrer Tätigkeit ist sie unabhängig und nicht an Weisungen durch die Kreisverwaltung gebunden.
Wichtige Informationen
Netzwerk InklusionWegweiser für Menschen mit Behinderung
Beteiligung von Menschen mit Behinderungen auf Gemeindeebene - Grundlagen (PDF)
Beteiligung von Menschen mit Behinderungen auf Gemeindeebene - Im Fokus: Behindertenbeauftragte und Behindertenbeiräte (PDF)