Netzwerk Sucht

Suchthilfenetzwerke

Die Aufgaben der Kommunen in den Bereichen der sozialen und gesundheitlichen Daseinsvorsorge (hier: Suchtprävention und Suchthilfe) nehmen die Landkreise unter anderem über kommunale Netzwerke Sucht war.

Ziel der Netzwerke ist es, die Gesamtversorgung suchtkranker und suchtgefährdeter Menschen kreisbezogen zu optimieren, zumal Suchtkranke in vielfältiger Weise auch auf kommunale Unterstützung angewiesen sind.

Die Kreise stellen die lokale Ebene für die interdisziplinäre Kooperation in der Suchthilfe und Suchtprävention dar, wobei allerdings kreisübergreifende Kooperationen sinnvoll und zulässig sind, weil nicht in jedem Kreis alle für eine qualifizierte Betreuung und Behandlung notwendigen Versorgungseinrichtungen für Suchtkranke vorgehalten werden können.

Die Aufgaben der kommunalen Netzwerke Sucht zielen darauf ab, suchtgefährdete und suchtkranke Menschen möglichst früh im Verlauf einer Suchterkrankung zu erreichen und sie dadurch mit meist erheblich geringerem Aufwand zu stabilisieren. An solchen Prozessen sind aber notwendigerweise auch die Kostenträger zu beteiligen.

Insgesamt gesehen muss dafür Sorge getragen werden, dass sich ein Suchthilfenetzwerk als patientenbezogenes System entwickelt, bei dem die Suchtprävention, die psychosoziale Beratung und Betreuung sowie die differenzierte Diagnostik und Therapie von Abhängigkeitserkrankungen einschließlich vorliegender komorbider Erkrankungen bedarfsorientiert sichergestellt werden.

Sowohl die Diagnostik als auch die Therapie müssen dabei anerkannten fachlichen Leitlinien entsprechen und fallbezogen koordiniert werden (Case-Management). Dabei muss von Beginn jeder Betreuung an eine dem Hilfebedarf entsprechende interdisziplinäre Betreuung und Versorgung auch durch verbindliche Kooperationsvereinbarungen sichergestellt werden, unabhängig davon, mit welcher Stelle des Suchthilfenetzwerks der Erstkontakt erfolgt.

Einige suchttherapeutische Maßnahmen werden schon bisher durch das medizinische Primärsystem durchgeführt. Es gilt aber, die Akteure der medizinischen Primärversorgung vermehrt einzubinden in eine qualifizierte Betreuung und Behandlung Suchtkranker und sie dabei in ihrer Wirksamkeit zu stärken.

Anzustreben sind in den kommunalen Suchthilfenetzwerken ein gemeinsames Qualitätsmanagement, eine einheitliche oder zumindest aufeinander bezogene Dokumentation, sowie verbindliche Zielabsprachen im Sinne eines Case-Managements oder im Rahmen von Hilfeplankonferenzen.

Weitere Informationen:

Kommunales Netzwerk Sucht
Mitglieder Netzwerk Sucht

Geschäftsordnung KNS (PDF)
Kooperationsvereinbarung KNS (PDF)
Teilhabeplan 3 - Suchtprävention und Suchthilfe im Landkreis (PDF)