Dienstleistung
Winterdienst an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
Die Durchführung des Winterdienstes außerhalb der Ortsdurchfahrten obliegt auf den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen den Straßenmeistereien Kandern-Wollbach bzw. Schönau. Eine gesetzliche Räum- und Streupflicht besteht nicht. Im Innerortsbereich liegt die Zuständigkeit bei den Städten und Gemeinden.