Dienstleistung

Gülle, Festmist, Jauche und Gärsaft, Lagerung

An die Lagerung von Gülle, Festmist, Jauche und Gärsaft werden aus Gründen des Grundwasserschutzes, des Bodenschutzes und  des Schutzes von Oberflächengewässern bestimmte Anforderungen gestellt.Ausführliche Informationen darüber sind im Merkblatt des Landes Baden-Württemberg „Gülle-Festmist-Silagesickersaft-Gärreste Gewässerschutz (JGS-Anlagen) – Stand August 2008“ aufgeführt.
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