Dienstleistung

Heizöllagerung

Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff.
Aus diesem Grund müssen Lageraqnlagen ( Tankanlagen) regelmäßig überprüft werden.

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe - VAwS legen deshalb u.a. für Heizölanlagen Sicherheitsanforderungen und Überprüfungen fest. Ziel es ist, den Boden, oberirdische Gewässer und das Grundwasser vor Verunreinigungen  zu schützen.
Deshalb müssen Beteiber solcher Anlagen diese regelmäßig durch Sachverständige überprüfen lassen.
Bei der Prüfpflicht von Heizölanlagen wird nach unterirdischer und oberirdischer Lagerung, nach dem Fassungsvermögen der Anlage sowie nach Lagerung innerhalb und außerhalb von Wasserschutzgebieten unterschieden. Ist die weitere Zone (Zone III) eines Wasserschutzgebietes unterteilt in Zone III A und III B, gilt nur die Zone III A als Wasserschutzgebiet im Sinne der VAwS. Unterirdische Anlagen sind vollständig oder teilweise im Erdreich oder vollständig in Bauteilen, die unmittelbar mit dem Erdreich in Berührung stehen, eingebettet; alle übrigen Anlagen gelten als oberirdisch.

Das Landratsamt, Fachbereich Umwelt überwacht die Einhaltung der Prüfpflicht und fordert den Betreiber ggf. auf, an der Anlage festgestellt Mängel beseitigen zu lassen.
^
Mitarbeiter