Dienstleistung

Waldveranstaltungen - Genehmigung

Die Durchführung organisierter Veranstaltungen im Wald ist nach dem Landeswaldgesetz (§ 37, Abs. 2) genehmigungspflichtig.

Organisierte Veranstaltungen sind Veranstaltungen, für deren Teilnahme ein Entgelt zu entrichten ist oder für die öffentlich eingeladen wird (z.B. Volksläufe, Leistungs- oder Radsportveranstaltungen, Waldfeste, Reitertreffen etc.). Nicht unter den Begriff der organisierten Veranstaltungen fallen beispielsweise Ausflüge von Wandergruppen oder Schulklassen.

Neben der Genehmigung der Veranstaltung durch die Forstbehörde ist eine Zustimmung des Waldbesitzers notwendig.

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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf
Anträge für die Genehmigung organisierter Veranstaltungen in Waldflächen des Kreises Lörrach richten Sie bitte mit den folgenden Informationen an die  Forstzentrale:
  • Art der Veranstaltung
  • geplanter Termin und geplante Dauer
  • voraussichtliche Anzahl der Teilnehmer
  • Verantwortlicher Organisator
  • geplanter Ort der Veranstaltung
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Kosten/Leistung
Genehmigungen von organisierten Veranstaltungen sind nach der Gebührenverordnung des Kreises Lörrach gebührenpflichtig.
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Rechtsgrundlage
Landeswaldgesetz (§ 37, Abs. 2)
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Zugehörigkeit zu