Dienstleistung

Immissionsschutz allgemein

Immissionsschutz


Die Gewerbeaufsicht achtet darauf, dass die von besonders umweltrelevanten Anlagen ausgehenden Umweltbelastungen wie Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen und Gerüche soweit als rechtlich möglich vermieden werden und die erforderlichen regelmäßigen Messungen dieser Emissionen durch zugelassene Sachverständige ausgeführt werden. Überschreitungen von Grenzwerten geht die Gewerbeaufsicht beratend und, wo nötig, auch mit rechtlichem Nachdruck nach. Bei der Beurteilung, ob Beschwerden berechtigt sind, unterstützt die Gewerbeaufsicht die Untere Immissionsschutzbehörde. Bei Lärmbeschwerden werden hierfür auch eigene orientierende Messungen ausgeführt.
Die Ausweisung von neuen Gebieten zur Wohn- und gewerblichen Nutzung kann zu gegenseitigen Nutzungsbeeinträchtigungen führen. Diesen öffentlichen Belangen trägt die Gewerbeaufsicht durch aktive Mitwirkung auf der Ebene der Bauleitplanung Rechnung.

Weitere Informationen einschließlich der staatlichen Vorschriften zum Immissionsschutz erhalten Sie bei:

- der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

- dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Darüber hinausgehende Informationen z. B. zum gebietsbezogenen Immissionsschutz, Lärm durch Verkehr, .. erhalten Sie

- beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

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Mitarbeiter
  • Stellvertretender Sachgebietsleitung Umweltrecht, Sachbearbeitung Immissionsschutzrecht & Abfallrecht