Dienstleistung

Kulturförderung des Landkreises Lörrach durch den „Fonds Schlossgut Istein“

Für kulturelle Projekte stellt der Landkreis Lörrach seit 2009 finanzielle Mittel aus dem neu eingerichteten „Fonds Schlossgut Istein“ bereit. Finanzielle Unterstützung erhalten sowohl Eigenprojekte wie auch Vorhaben Dritter. Allen Interessenten, seien es kulturell aktive Gruppen, Vereine, Jugendliche oder auch einzelne Künstlerinnen und Künstler, wird dadurch die Chance eröffnet, ihre kreativen Projekte einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und einen Zuschuss durch den Landkreis zu erhalten.

^
Mitarbeiter
  • Sachgebietsleitung Kultur & Archiv, Kreisarchiv
^
Formular & Online-Prozess
^
Sonstiges

Zum „Fonds Schlossgut Istein“

Der Verkauf des gleichnamigen landkreiseigenen Weinguts ermöglichte seitdem eine intensivere und langfristig angelegte Kulturförderung des Landkreises. Das angelegte Fondskapital rentiert gegenwärtig mit etwa 10.000 € Zinsen im Jahr. Nach Beschluss des vom Kreistag eingesetzten „Arbeitskreises Schlossgut Istein“ soll diese Summe bei der Kofinanzierung aktueller Eigenprojekte des Landkreises oder passender Kulturvorhaben Dritter helfen. Geplant sind durchschnittliche Mittelvergaben zwischen 1.000 € und 2.500 €, um eine Vielzahl öffentlicher Projekte innerhalb des Landkreises fördern zu können.

Zur Förderfähigkeit

Vom Kreistag vorgegebene zentrale Kriterien der Förderfähigkeit sind die beiden Merkmale „Identifikation mit dem Landkreis“ und „Stärkung der regionalen Zusammengehörigkeit“. Was bedeutet das konkret? Vor allem sollen Projekte unterstützt werden, die einen kreisweiten, über den einzelnen Ort hinausweisenden Bezug haben, denen Modellcharakter zukommt oder die sich beispielhaft einem regionalen Thema von allgemeiner Bedeutung widmen.
Naturgemäß steht bei den Bürgerinnen und Bürgern zunächst der eigene Heimatort im Blickfeld; doch daneben soll eben auch der weitere Raum des Landkreises stärker ins Bewusstsein treten. Denn es ist der Landkreis, der heute als fester politischer Rahmen historisch gewachsene Begriffe wie „Markgräflerland“ oder habsburgische „Vorlande“ teils umfasst oder neu definiert. Über den gemeinsamen alemannischen Nenner hinaus, lässt sich das im Landkreis Lörrach umschlossene südbadische Grenzgebiet – bei aller landschaftlicher Verschiedenheit von Oberrhein, Dinkelberg, Kander- und Wiesental sowie Hochschwarzwald – als lebendige Einheit und klar definierter Kulturraum begreifen.

Zum Fördergegenstand

Die Förderung dieses Gesamtbewusstseins ist das Ziel. Die Erforschung der gemeinsamen geschichtlichen Wurzeln, der hiesigen regionalen Bräuche und musikalischen Besonderheiten – natürlich auch die Erhaltung traditioneller und die Förderung innovativer Künste und Kunstwerke – können somit Gegenstand förderfähiger Projekte sein. Abgesehen von den erwähnten allgemeinen Förderleitlinien bestehen keine inhaltlichen oder thematischen Vorgaben. Formale Voraussetzung ist zunächst nur, dass Antragsteller und Projektort innerhalb des Landkreises beheimatet sind. Oder, dass bei grenzübergreifenden Projekten der Schwerpunkt auf deutscher Seite liegt. Bevorzugte Behandlung genießen dabei Projekte von Kindern und Jugendlichen sowie Vorhaben, die im ländlichen Raum angesiedelt sind.

Zur Antragstellung

In der Projektbeschreibung ist auf alle Förderkriterien einzugehen. Teil des Antrags ist ein Kosten- und Finanzierungsplan, wo die direkten Projektkosten und deren Finanzierung darzustellen sind. Bitte beachten Sie die längere Vorlaufzeit beim Einreichen Ihres Antrags.

Der Antrag muss unterschrieben und im Original beim Landratsamt, Sachgebiet Kultur & Archiv, eingereicht werden bis zum 15.11.2024. Angenommen werden immer Projekte für das Folgejahr.

Die Entscheidung über die Gewichtung zwischen Eigenprojekten und den zu fördernden Projekten Dritter sowie die Auswahl dieser Vorhaben wird einmal jährlich im Spätherbst durch den „Arbeitskreis Fonds Schlossgut Istein“ getroffen. Unter Vorsitz der Landrätin gehören dem Gremium abgesandte Kreisräte aller Kreistagsfraktionen an. Die Mittelvergabe erfolgt unter Ausschluss des Rechtswegs. Alle weiteren Details zum Verfahren sind dem Antragsformular zu entnehmen.

^
Zugehörigkeit zu