Dienstleistung

Rotes Oldtimerkennzeichen

Sie wollen für Ihr/e Oldtimerfahrzeug/e ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen.

Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die vor 30 Jahren (oder früher) erstmals zugelassen wurden. Dabei kommt es auf den Tag der ersten Zulassung an. Solche Fahrzeuge, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und gut erhalten sind, sind kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut.

Das rote Oldtimerkennzeichen können Sie für mehrere Oldtimer und für folgende Zwecke verwenden:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen
  • An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
  • Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit Oldtimern
  • Fahrten zur Wartung und Reparatur des Oldtimers

Historische Fahrzeuge mit entsprechendem Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.

Rote Dauerkennzeichen sind nur im Geltungsbereich der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) gültig.

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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Vorausetzungen für die Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens:

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden haben.
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Erforderliche Unterlagen
  • schriftlicher Antrag
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei Vertretung: zusätzlich
    - schriftliche Vollmacht
    - gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei juristischen Personen/Firmen:
    - aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder
       Vereinsregisterauszug
    - Ausweiskopie des Geschäftsführers oder Prokuristen
  • ausgefüllte und unterschriebene Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Mandat)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • gegebenenfalls bisherige Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Oldtimergutachten über die Einstufung des Fahrzeuges als Oldtimer gemäß § 23 StVZO und den Richtlinien für die Begutachtung von Oldtimern
    - einer oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen,
    - einer Prüferin oder eines Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder
    - einer Prüfingenieurin oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code) für rotes Kennzeichen
  • Auflistung aller Fahrzeuge, für die Sie rote Kennzeichen benötigen (unter Vorlage der entsprechenden Fahrzeugpapiere)
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregisters - Führungszeugnis der Belegart "OB". Dies ist bei der zuständigen Gemeindeverwaltung zu beantragen.
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Weitere Hinweise

Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese vorab telefonisch anfordern.

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