Dienstleistung

Naturschutzbeauftragte und Naturschutzwarte

Die Naturschutzbeauftragten beraten und unterstützen die Unteren Naturschutzbehörden insbesondere bei der fachlichen Beurteilung von Vorhaben und Planungen. Sie geben fachliche Stellungnahmen zu Landschafts- und Grünordnungsplänen ab und beurteilen Fachplanungen.
 
Die Naturschutzbeauftragten sind ehrenamtlich tätig. Sie werden von den Landkreisen jeweils für die Dauer von 5 Jahren für ein bestimmtes Gebiet bestellt. Die Bestellung ist widerruflich.
 
Der Landkreis Lörrach wird von 7 Naturschutzbeauftragten für das gesamte Kreisgebiet unterstützt.

Die Naturschutzwarte sind ehrenamtlich tätig. Sie sind berechtigt, Personen, die verdächtigt sind, Vorschriften zum Schutz von Natur und Landschaft verletzt zu haben, anzuhalten und deren Personalien festzustellen.

Die Unteren Naturschutzbehörden beauftragen geeignete Personen, Besucher der freien Landschaft über die Vorschriften zum Schutz der Natur und Landschaft zu informieren und die Einhaltung dieser Bestimmungen zu überwachen, um Schäden für Natur und Landschaft abzuwenden (§ 68 NatSchG).

Im Landkreis Lörrach sind 68 Naturschutzwarte im Einsatz.

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Mitarbeiter
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