Dienstleistung

Agrarinvestitionsförderung

Zentrales Förderelement für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter ist die Agrarinvestitionsförderung.

Im Teil A der Förderrichtlinie wird zum Beispiel die Errichtung von Stallungen einschließlich baulicher Anlagen (Futterlager, Güllegruben), Gewächshäuser, Hagelschutznetze und diverser technischer Anlagen finanziell unterstützt.

Der Teil B der Richtlinie regelt zum Beispiel die Förderung zusätzlicher alternativer Einkommensquellen wie Hofläden, Ferienwohnungen oder Bauernhofcafés.

Weitere Informationen erhalten Sie im Förderwegweiser -> hier.

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