Dienstleistung

Führerschein - Gelbe Karten für Jugendliche und junge Erwachsene

Führerscheinstelle des Landratsamtes Lörrach zeigt Jugendlichen und jungen Erwachsenen die „Gelbe Karte“

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Team
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Voraussetzungen

Bei Auffälligkeiten mit Verstößen gegen das Verkehrsrecht (z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis) oder das Betäubungsmittelgesetz (Besitz von Drogen oder deren Konsum), bei Gewaltdelikten (z. B. Körperverletzung), übermäßigem Alkoholkonsum oder sonstigen Verstößen, die Zweifel an der uneingeschränkten Kraftfahreignung begründen, kann eine Gelbe Karte erfolgen. Die Erteilung einer Gelben Karte erfolgt, wenn der vorliegende Verstoß bzw. die vorliegenden Verstöße voraussichtlich noch nicht die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung erfordern. Dabei kann die Gelbe Karte auch erst nach dem zweiten Verstoß erfolgen. Wer trotz Gelber Karte erneut auffällig wird, muss mit einer eingehenden Überprüfung der Kraftfahreignung bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung rechnen.

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Verfahrensablauf

Da man einen Führerschein nur bekommt beziehungsweise nur behalten darf, wenn man auch charakterlich dazu in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu führen und verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilnimmt, verschickt die Führerscheinstelle des Landratsamtes in Zusammenarbeit mit der Polizei nach gemeldeten Verhaltensauffälligkeiten die „Gelbe Karte". Die „Gelbe Karte“ ist ein Informationsschreiben auf gelbem Papier, welches die Betroffenen darauf hinweist, dass bei Bekanntwerden weiterer alkoholbedingter Auffälligkeiten, Straftaten, Besitz von Drogen oder deren Konsum oder bei Handlungen mit hohem Aggressionspotenzial vor dem Erwerb der Fahrerlaubnis zuerst die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch eine Begutachtung bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung nachgewiesen werden muss. Bei  Jugendlichen unter 18 Jahren werden zudem die Eltern in einem gesonderten Schreiben informiert. Wer schon im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, kann in diesen Fällen ebenfalls eine „Gelbe Karte“ erhalten.  
 
Die Aktion „Gelbe Karte“ stellt eine Präventionsmaßnahme da, welche Jugendliche sowie Erwachsene schon vor Einleitung von gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen aufrütteln soll und sie darauf aufmerksam machen, dass sie ihr bisher an den Tag gelegtes Verhalten den Führerschein und damit die Mobilität kosten kann.

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Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 12 StVG; §§ 11 bis 14 FeV

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Zugehörigkeit zu