Dienstleistung
Rotes Dauerkennzeichen (Händlerkennzeichen) beantragen
Sie können als zuverlässige Gewerbetreibende der Fahrzeugbranche (z.B. Kfz-Hersteller, Kfz-Händler, Kfz-Werkstätten) für nicht zugelassene Fahrzeuge das rote Kennzeichen beantragen.
Rote Kennzeichen dürfen Sie nur für folgende Fahrten verwenden:
- Probefahrten
- Prüfungsfahrten
- Überführungsfahrten
Das rote Kennzeichen wird befristet oder auf widerruf zugeteilt.
Sie können es verwenden:
- mehrfach,
- aber nur für den eigenen Betrieb und
- für die zulässigen Fahrten
Als Privatperson erhalten Sie kein rotes Kennzeichen.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Rotes Kennzeichen für Händler
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. SEPA - Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Voraussetzungen für die Zuteilung eines roten Kennzeichens:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden haben.
- schriftlicher Antrag
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person - ausgefüllte und unterschriebene Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Mandat)
- aktuelle Gewerbeanmeldung
- bei juristischen Personen: zusätzlich
- aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- Ausweiskopie des Geschäftsführers oder Prokuristen - Versicherungsbestätigung (eVB-Code) für rotes Kennzeichen
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister - Führungszeugnis der Belegart "OB". Dies ist bei der zuständigen Gemeindeverwaltung zu beantragen.
Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.
Rote Dauerkennzeichen sind nur im Geltungsbereich der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) gültig.
Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden.