Dienstleistung

Linienverkehr - Genehmigung beantragen

Man unterscheidet:

  • Linienverkehr - § 42 PBefG
  • Personenfernverkehr - § 42a PBefG
  • Sonderformen des Linienverkehrs; Berufsverkehr, Schülerverkehr, Marktfahrten und Theaterfahrten - § 43 PBefG
  • Linienbedarfsverkehr - § 44 PBefG

Hinweis: Pro Strecke wird üblicherweise nur eine Buslinie genehmigt. Die Fernlinien dürfen den Verbundlinienverkehr nicht konkurrieren.

Die Genehmigung können Sie für längstens zehn Jahre erhalten. Danach können Sie die Verlängerung beantragen.

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Mitarbeiter
  • Gelegenheitsverkehr, Linienverkehr, Güterkraftverkehr, Rettungsdienstgesetz, Krankentransport mit Krankenkraftwagen
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen die Berufszugangsvoraussetzungen erfüllt sein:

  • finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Persönliche Zuverlässigkeit,
  • fachliche Eignung und
  • Betriebssitz oder Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland

Darüber hinaus gelten Voraussetzungen betreffend der Strecke:

  • Die geplante Streckenführung schließt nur Straßen ein, die geeignet sind.
  • Auf der geplanten Strecke gibt es noch keinen Linienverkehr.
  • Die Unternehmen, die bereits mit der Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs beauftragt sind, decken den Bereich nicht ab und können auch nach Ablauf einer bestimmten Frist keinen entsprechenden Linienverkehr einrichten.
  • Die geplante Buslinie entspricht den Zielen des Nahverkehrsplans. Dieser wird von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten aufgestellt und ist auf deren Internetseiten einzusehen; Sie erhalten dort auch nähere Auskünfte dazu.
  • Die ÖPNV-Linien werden (mit einzelnen Ausnahmen) nicht mehr einzeln, sondern nur noch "gebündelt" (Linienbündel) vergeben. Dieses Linienbündel-Konzept ist Bestandteil des Nahverkehrsplans des Landkreises.
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Verfahrensablauf

Die Genehmigung ist beim Sachgebiet Verkehr schriftlich zu beantragen.
 
Die hierfür erforderlichen Anträge und Anlagen finden Sie unter Formulare.
 
Im Anhörverfahren werden interne und externe Stellen angehört.
 
Nach Eingang aller Stellungnahmen und Bewertung aller Unterlagen wird über den Antrag entschieden und die antragstellende Person schriftlich über das Ergebnis informiert.

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Erforderliche Unterlagen

Das Merkblatt über die erforderlichen Unterlagen finden Sie unter Formulare.
 
Hinweis: Es können weitere Unterlagen verlangt werden.

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Frist/Dauer

Der Antrag ist spätestens zwölf Monate vor Beginn des beantragten Geltungszeitraums einzureichen.

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Kosten/Leistung

Die Rahmengebühr für die Genehmigung richtet sich nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen:

  • EUR 100,00 – 2.440,00

Die Gebühr berechnet sich in Anlehnung an den jeweils geltenden Richtsatzkatalog.

Bei übermäßig hohem Verwaltungsaufwand kann bis zum Höchstbetrag der Rahmengebühr abgewichen werden.

Hinweis: Weitere Kosten entstehen Ihnen für Registerauskünfte und sonstige Nachweise.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu