Dienstleistung

Führerschein beantragen

Sie möchten ein Fahrzeug fahren? Dafür brauchen Sie einen Führerschein.

Die Fahrzeuge sind in verschiedene Fahrzeugklassen eingeteilt.

Mit dem Führerschein weisen Sie nach, welche Fahrzeugklassen Sie fahren dürfen. Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.

Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erhalten Sie einen unbefristeten Führerschein.

Ein erster Führerschein der Klassen C1, C1E die vor dem 19. Januar 2013 erteilt worden sind, gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Danach wird er auf Antrag jeweils um fünf Jahre verlängert. Sind Sie beim erstmaligen Erwerb dieser Fahrerlaubnisklassen 45 Jahre alt oder älter, wird die Fahrerlaubnis von vornherein auf fünf Jahre befristet.

Führerscheine für die Klassen C, CE, D, D1, DE und D1E sind auf fünf Jahre befristet. Sie können diese Klassen jeweils um fünf Jahre verlängern lassen. Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus jedoch nur verlängern lassen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die „besonderen Anforderungen“ (z. B. Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit) erfüllen.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur die Plastikkarte. Sie muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Hinweis: Informationen zu den Führerscheinklassen bieten das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Fahrlehrerverband.

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Team
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zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Sie erhalten den Führerschein für die jeweilige Klasse, wenn Sie

  • Ihren Wohnsitz im Inland haben,
  • das erforderliche Mindestalter erreicht haben:
    • 24 Jahre für die Klassen A (direkter Zugang), D und DE,
    • 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 oder D1E sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW,
    • 20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren,
    • 18 Jahre für die Klasse A2 und für die Klassen B, BE, C1 oder C1E sowie
    • 16 Jahre für die Klassen A1, AM, L und T
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,
  • die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
  • an einer Schulung in Erster Hilfe teilgenommen haben und
  • keine in einem anderen EU-/EWR-Staat erteilte Fahrerlaubnis dieser Klassen besitzen.
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Verfahrensablauf

Beantragen Sie den Führerschein persönlich bei der zuständigen Führerscheinstelle Ihres Wohnortes. Meistens reicht die Fahrschule den Antrag ein, bei der Sie sich angemeldet haben. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").

Beim Ausdruck des Formulars "Ersterteilungs-Erweiterungsantrag"  ist auf beidseitigen Ausdruck zu achten, ansonsten kann der Antrag nicht angenommen werden.

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Erforderliche Unterlagen

bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:

  • Kopie Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme eines Erste-Hilfe-Lehrgangs (9UE)

zusätzlich bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:


  • Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
  • ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
  • Nachweis über die Ausbildung eines Erste-Hilfe-Lehrgangs
  • bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: 
    Führungszeugnis Belegart "OB"
    Bei Bürgern mit einer EU-Staatsangehörigkeit (außer deutsch) ist ein "Europäisches  Führungszeugnis" zu beantragen.
  • bei den Klassen D und D1 kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen, z.B. ein medizinisch-psychologisches Gutachten
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Frist/Dauer

Die theoretische Prüfung ist binnen zwölf Monaten nach Eingang Ihres Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle erfolgreich abzulegen, ansonsten verfällt der Prüfauftrag.

Gleiches gilt, wenn Sie die praktische Prüfung nicht binnen zwölf Monaten nach der erfolgreich abgelegten theoretischen Prüfung bestehen.

Nach Verfall des Prüfauftrags ist ein neuer Antrag der Fahrerlaubnis zu stellen.

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Kosten/Leistung
  • bei Erteilung einer Fahrerlaubnis auf Probe: 44,70 Euro
  • bei Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Festsetzung einer Probezeit (Klassen AM,L,T): 43,90 Euro

Für die Einholung des Führungszeugnisses entstehen weitere Kosten.



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Rechtsbehelf

Widerspruch

Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von derzuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)

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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu