Dienstleistung

Führerschein - Erweiterung beantragen

Möchten Sie zu einer bereits vorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklassen erwerben, haben Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis zu beantragen.

Die Klassen

  • A, A1, A2, AM,
  • B, BE,
  • L und
  • T

werden unbefristet erteilt.

Die Fahrerlaubnis für das Führen von Lastkraftwagen der Klassen C1, C1E,C ,CE wird bei Antrag jeweils auf fünf Jahre befristet erteilt.

Die Fahrerlaubnis für die Klassen

  • C, CE,
  • D, D1, DE und D1E ist auf fünf Jahre befristet.

Für manche Klassen müssen Sie nachweisen, dass Sie die "besonderen Anforderungen" wie beispielsweise Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit erfüllen.

Dies gilt für

  • für den Erwerb der Klassen D, D1, DE und D1E und
  • wenn Sie diese Klassen über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus verlängern lassen möchten.

Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Hinweis: Informationen zu den Führerscheinklassen bieten das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Fahrlehrerverband

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Team
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zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten die Vorschriften der Ersterteilung.

Ausnahmen bestehen für:

  • Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 beziehungsweise der Klasse A2 ist für die Erweiterung auf die Klasse A2 beziehungsweise auf die Klasse A jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
  • Klasse T, wenn Sie noch im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 sind, erhalten Sie bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis, die mit einer Umstellung auf den Kartenführerschein verbunden ist, auf Antrag auch die Klasse T. Hierzu ist der Nachweis zu erbringen, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft arbeiten. Dies können Sie beispielsweise mit einem Bescheid der Berufsgenossenschaft oder einer Bestätigung des Inhabers der Landwirtschaft belegen.
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Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Erweiterung des Führerscheins persönlich bei der zuständigen Führerscheinstelle Ihres Wohnortes.

Beim Ausdruck des Formulars "Ersterteilungs-Erweiterungsantrag" ist auf beidseitigen Ausdruck zu achten, ansonsten kann der Antrag nicht angenommen werden.

Meistens reicht die Fahrschule,den Antrag für Sie ein, bei der Sie sich angemeldet haben. Nach bestandener Prüfung und Erweiterung der vorhandenen Fahrerlaubnis erhalten Sie einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").

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Erforderliche Unterlagen

bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:

  • Kopie Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über den Erste-Hilfe Lehrgang (9UE)

bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E: zusätzlich

  • Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
  • ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
  • Nachweis über den Erste-Hilfe-Lehrgang (9UE)

bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: 
Führungszeugnis Belegart "OB"
Bei Bürgern mit einer EU-Staatsangehörigkeit (außer deutsch) ist ein "Europäisches  Führungszeugnis" zu beantragen.

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Frist/Dauer

Der erteilte Prüfauftrag hat eine Gültigkeit von zwölf Monaten.

Nach der bestanden Theorie-Prüfung haben Sie für die praktische Prüfung weitere zwölf Monate Zeit, ansonsten verfällt der Prüfauftrag und es ist ein neuer Fahrerlaubnisantrag zu stellen.

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Kosten/Leistung
  • Führerscheinerweiterung von den Klassen AM, L und T auf eine weitere Klasse unter Festsetzung einer Probezeit: 44,70 Euro
  • Führerscheinerweiterung von den Klassen A, B, C, D (einschließlich Anhänger und Unterklassen) auf eine weitere Klasse ohne Festsetzung einer Probezeit: 43,90 Euro

Für die Einholung des Führungszeugnisses entstehen weitere Kosten.

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Rechtsbehelf

Widerspruch

Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen

Übersichten über die Führerscheinklassen (Fahrerlaubnisklassen):

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Zugehörigkeit zu