Dienstleistung

Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster beantragen

Sie können zur Beurteilung eines Grundstückes Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster erhalten.

Die Begriffe "Altlastverdächtige Flächen" und "Altlasten" beziehungsweise "Verdachtsflächen" und "schädliche Bodenveränderungen" bezeichnen:

  • Altlasten: Altablagerungen und Altstandorte
  • Altablagerungen: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind, zum Beispiel ehemalige Müllplätze
  • Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, besonders Grundstücke mit vorheriger gewerblicher oder industrieller Nutzung
  • Altlastverdächtige Flächen: Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht
  • Schädliche Bodenveränderungen: Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen
  • Verdachtsflächen: Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht

Der Wert eines Grundstücks sinkt, wenn von ihm Gefahren ausgehen oder es mit Schadstoffen belastet ist. In Baden-Württemberg finden Sie solche Grundstücke in den Bodenschutz- und Altlastenkatastern.

Die unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörden bei den Stadt- und Landkreisen führen die Bodenschutz- und Altlastenkataster.

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Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Der Bekanntgabe der Informationen dürfen keine gesetzlich geschützten Interessen anderer entgegenstehen.

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Verfahrensablauf

Sie können Auskünfte und die Einsicht in das Bodenschutz- und Altlastenkataster formlos beantragen.

Auskünfte können Eigentümer und Eigentümerinnen der fraglichen Grundstücke verlangen. Aber auch jede andere Person hat einen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen. Die Bodenschutz- und Altlastenbehörde prüft, ob der Bekanntgabe von Informationen gesetzlich geschützte Interessen anderer entgegenstehen. Zur Beschleunigung des Verfahrens sollten Sie daher die Einwilligung des Eigentümers oder der Eigentümerin einholen.

Die untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde hilft Ihnen auf Antrag

  • bei der Beurteilung von Flächen, die eine Gefahr sind für:
    • Mensch
    • Boden
    • Pflanzen
    • Grundwasser
  • wenn Sie ein Bauvorhaben auf Verdachtsflächen planen
  • fachlich und rechtlich bei Untersuchungen und Sanierungen.
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Erforderliche Unterlagen

Einwilligung der Eigentümerin oder des Eingetümers beziehungsweise Berechtigungsnachweis

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Frist/Dauer

Die Auskunft können Sie jederzeit beantragen. Eine Antwort erhalten Sie innerhalb weniger Tage.

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Kosten/Leistung

Für die Erteilung von Auskünften aus dem Altlastenkataster können Gebühren gemäß der geltenden Gebührenverordnung des Landratsamts Lörrach erhoben werden.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu