Dienstleistung

Bebauungsplan einsehen

Im Bebauungsplan setzt die Gemeinde fest, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie trifft beispielsweise Festsetzungen

  • zu Art und Maß der baulichen Nutzung (Wohngebiet, Gewerbegebiet etc.),
  • zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
  • zur zulässigen Dachform.

Diese Angaben finden Sie in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan enthält auch eine Begründung mit Erklärungen zu den Zielen der Planung und einen Umweltbericht.

In den Bebauungsplan kann jeder Einsicht nehmen.

Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan, müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es nicht bebauen. Ausnahmen sind nach dem Gesetz möglich.

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Team
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet

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Voraussetzungen

keine

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Verfahrensablauf

Sie können den Bebauungsplan bei der Gemeinde oder Stadt, in der sich das Grundstück befindet, einsehen. Sie sollten Angaben zu dem entsprechenden Grundstück (z. B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen.

Sie haben die Möglichkeit, im Bürger-GeoPortal "Bebauungspläne"  Einsicht zu nehmen.

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Erforderliche Unterlagen

keine

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

keine

Hinweis: Sie können den gesamten Bebauungsplan oder Ausschnitte daraus kopieren lassen. Die Gebühren sind je nach Gemeinde unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich über die genaue Höhe direkt bei Ihrer Gemeinde.

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Rechtsbehelf

keine

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage

Baugesetzbuch (BauGB)

  • § 10 Absatz 3 Satz 2 BauGB Einsicht in den Bebauungsplan
  • § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
  • § 10a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet
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Zugehörigkeit zu