Informationen für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit und für Vereine

Im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit mit Kindern und/oder Jugendlichen (z.B. bei einer Gruppenstunde oder einer Ferienfreizeit) kann der Verdacht entstehen, dass bei einem Kind oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte. Ebenfalls ist es möglich, dass ein Kind bzw. ein*e Jugendliche*r etwas erzählt, was auf eine Kindeswohlgefährdung hinweist.

Wir empfehlen, insbesondere bei dringender Gefahr für Leib, Leben und Freiheit des Kindes, die von Personen aus dem Lebensumfeld des Kindes ausgeht, unverzüglich die Polizei und/oder das Jugendamt - Sachgebiet Soziale Dienste im Fachbereich Jugend & Familie zu informieren. Diese Information kann auch anonym erfolgen.

Im Falle eines Verdachtes oder unklarer Äußerungen von Kindern und Jugendlichen, die keine eindeutige Entscheidung für eine dringende Gefährdung zulassen, kann man sich für eine Beratung an eine insoweit erfahrene Fachkraft wenden.

Weitere Informationen zum Thema Kinderschutz im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit erhalten Sie hier.