Wir leben in einer Industriegesellschaft und profitieren von den Möglichkeiten der modernen Technik. Aber keine Technik ohne Risiken. So gehört es – bei allen Sicherheitsstandards – auch zu unserem Leben, dass gefährliche Stoffe freigesetzt werden können. Zum Beispiel bei einem Unfall eines Gefahrguttransporters, einem Brand in einer Fabrik oder einem Lager mit chemischen Produkten. Die Gefahren durch chemische, biologische, radiologische und nukleare Stoffe werden als sogenannte CBRN-Gefahren bezeichnet.
Im Landkreis Lörrach gibt es mehrere dieser Gefahrenquellen. Neben mehreren Betrieben mit erhöhtem Gefahrenpotenzial sind das auch die Gefahrgut Transporte auf den Straßen und Schienen des Landkreises und 2 atomare Anlagen in unmittelbarer Grenznähe. Um sich bei einem Unfall mit CBRN-Gefahrstoffen bestmöglich zu schützen, sollten sie die folgenden Punkte beachten.
Das können Sie tun:
Bleiben Sie im Gebäude oder begeben Sie sich in eines.
Nehmen Sie gefährdete Passanten vorübergehend auf.
Informieren Sie andere Hausbewohner.
Schließen Sie Fenster und Türen.
Schalten Sie Ventilatoren und Klimaanlagen aus, schließen Sie die Lüftungsschlitze der Fensterrahmen.
Suchen Sie einen geschützten Innenraum der Wohnung auf, der möglichst keine Außenfenster hat.
Im Falle einer Freisetzung radioaktiver Stoffe suchen Sie vorzugsweise einen Kellerraum auf.
Vermeiden Sie unnötigen Sauerstoffverbrauch durch Kerzen o.Ä.
Schalten Sie das Radio (UKW, Regionalsender) oder das Fernsehgerät ein. Beachten Sie die Durchsagen der Behörden und Einsatzkräfte. Telefonieren Sie nur in Notfällen.
Benutzen Sie beim Eindringen von Gefahrstoffen vorhandene Atemschutzgeräte, notfalls einen improvisierten Mundschutz.(OP-Masken, Tücher,...).
Achten Sie auf Durchsagen der Einsatzkräfte.
Bewegen Sie sich möglichst quer zur Windrichtung, atmen Sie möglichst durch einen Atemschutz, zumindest durch ein Taschentuch.
Suchen Sie das nächste geschlossene Gebäude auf.
Wenn Sie bereits mit Gefahrstoffen in Berührung gekommen sind, wechseln Sie beim Betreten des Gebäudes Oberbekleidung und Schuhe.
Verpacken Sie verschmutzte Oberbekleidung und Schuhe in Plastikbeutel und platzieren Sie diese außerhalb des Wohnbereichs, sofern möglich vor dem Gebäude.
Waschen Sie sich zuerst gründlich die Hände, dann Gesicht und Haare, ebenso Nase und Ohren mit Wasser und Seife.
Bei biologischen Stoffen ist eine zusätzliche Händedesinfektion zu empfehlen.
Befolgen Sie die Hinweise zum Aufenthalt in Gebäuden.
Schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster.
Hören Sie Radio und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Einsatzkräfte.
Suchen Sie ansonsten das nächste Gebäude auf, erbitten Sie Einlass und beachten dort die Hinweise zum Aufenthalt in Gebäuden.
Bei einem Unfall mit Freisetzung von Radioaktivität in einer atomaren Anlage in der Grenznähe zu Deutschland gibt es einige Besonderheiten. Um die Menschen bestmöglich zu schützen, ist die Umgebung von Kerntechnischer Anlagen in 3 Zonen eingeteilt:
Zentralzone im Radius von 5km
Mittelzone mit einem Radius von 20 km
Außenzone mit einem Radius von 100 km
Mit Ausnahme kleiner Gebiete im Osten des Landkreises befindet sich der Landkreis Lörrach in den Außenzonen.
Je nach Zone und Windrichtung werden unterschiedliche Maßnahmen getroffen, um die Menschen zu schützen. Dazu zählen Evakuierung, Jodtablettenausgabe oder die Anordnung zum Aufenthalt in Gebäuden. Für die Planung der Maßnahmen und die Anordnung im Ereignisfall ist das Regierungspräsidium Freiburg zuständige Behörde.
Fragen zur Verteilung von Jodtabletten
Im Ereignisfall erhalten sie Informationen über unsere Website, unsere Social Media Kanäle, über die WarnApp Nina und über Rundfunksender. Nicht alle Bereiche können gleichzeitig mit Informationen versorgt werden. Versuchen sie daher mehrere Kanäle im Blick zu behalten.
Die Jodtabletten werden im Ereignisfall über die jeweiligen Ausgabestellen verteilt. Diese sind so geplant, dass sie Fußläufig binnen 30 Minuten erreichbar sind.
Im Land Baden-Württemberg erfolgt keine Vorverteilung von Jodtabletten an Privathaushalte. Wann und wie im Ereignisfall die Jodtabletten einzunehmen sind sowie weitere Informationen finden Sie auch unter www.jodblockade.de.
Jodtabletten sind in ausreichendem Maße in vielen Lagern verteilt über das gesamte Bundesgebiet vorhanden.
Das Land Baden-Württemberg sieht keine Vorverteilung vor. Hierdurch soll eine missbräuchliche und schädliche Verwendung, eine Einnahme zum unzutreffenden Zeitpunkt, ein Verlust der Jodtabletten und dadurch letztlich die fehlende Möglichkeit der Einnahme zum richtigen Zeitpunkt, vermieden werden.
Die Jodblockade ist eine Notfallschutzmaßnahme und birgt gewisse Risiken. Aus diesem Grund ist diese Maßnahme nur für den folgenden Personenkreis in den beistehenden Dosierungen vorgesehen:
Geburt bis 1 Monat: ¼ Tablette
1 Monat bis 3 Jahre: ½ Tablette
3 Jahre bis 12 Jahre: 1 Tablette
12 Jahre bis 45 Jahre: 2 Tabletten
Älter als 45 Jahre: keine Tabletteneinnahme
Über 45 Jahre besteht ein zu großes Risiko von gesundheitlichen Schäden durch die Einnahme.
Die Jodtablette schützt lediglich zu gewissen Teilen vor radioaktivem Jod. Sie stellt keinen umfassenden Schutz gegen alle Arten von Radioaktivität dar. Andere Schutzmaßnahmen sind unbedingt zu beachten.
Wie genau Jodtabletten schützen, erklärt das Bundesumweltministerium hier.
Die Ausgabe der Jodtabletten ist nicht die Aufforderung diese direkt einzunehmen. Der Einnahmezeitpunkt ist extrem wichtig und wird im Ereignisfall entsprechend von den ausgebenden Stellen kommuniziert.