Der Landkreis Lörrach in den sozialen Medien

Warum Social Media?


Der Landkreis Lörrach versteht sich als moderne, dienstleistungsorientierte Verwaltung. Auch die veränderte Kommunikationskultur, die vornehmlich durch den Aufstieg sozialer Medien forciert wurde und wird, muss sich in einer modernen und bürgernahen Verwaltung und in einer zeitgemäßen Vermittlung der Kreistagsarbeit widerspiegeln.
 
Die sozialen Medien gehören zum Lebensalltag vieler Menschen und sollten daher auch zum Selbstverständnis einer modernen und dienstleistungsorientierten Behörde gehören.

Ziele

  •  Reichweite verbessern / Neue Zielgruppen erschließen
  •  Imageverbesserung als Behörde
  •  Transparenz – Kreistagsentscheidungen und Verwaltungshandeln verständlich erklären
  •  Verstärkt in direkten Dialog mit Bürgern treten
  • Bürgerbeteiligung
  •  Arbeitgebermarke stärken / Employer Branding
  • Deutungshoheit behalten
  • Optimierung der Krisenkommunikation
  • Bürgerengagement fördern

Facebook

Die Fanpage des Landkreises auf Facebook ist unter der Adresse www.facebook.com/loerrach.landkreis zu finden. Facebook ist für zahlreiche Behörden die wichtigste Social-Media-Plattform, einerseits aufgrund der Nutzerzahlen, andererseits auch, weil es sich am besten für den Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern eignet. Hier veröffentlicht der Landkreis regelmäßig Beiträge zu aktuellen Themen, Veranstaltungen sowie Einblicke in die Verwaltungsarbeit. Nutzerinnen und Nutzer können außerdem über die Kommentarfunktion oder Direktnachrichten in Kontakt treten.

Instagram

Instagram gehört zum Facebook-Konzern und ist das Netzwerk mit den stärksten Zuwachszahlen. Es eignet sich vor allem für die Ansprache von Jüngeren, visuelles Storytelling und Insights“. Für Azubis betreibt der Fachbereich Personal & Organisation deshalb einen Instagram-Account (#landratsamt.loerrach).

Alternative Informations- und Kommunikationswege

Um die Informationen auch auf anderen Kanälen verfügbar zu machen, werden die Posts des Landratsamts auf Facebook generell in entsprechender Form auch auf der Webseite veröffentlicht. Dort können auch tiefergehende Informationen zum jeweiligen Thema platziert werden. Die Nutzerinnen und Nutzer werden in den sozialen Medien in knapper Form auf ein Thema aufmerksam gemacht und mit den wesentlichen Informationen versorgt und klicken bei Interesse auf die verlinkte Internetseite.

Grundsätzliche Regelungen und Bestimmungen

Dienstzeiten / Virtuelle Öffnungszeiten

Die virtuellen Öffnungszeiten der Social-Media-Auftritte sind von Mo-Fr. 8:30-17:00 Uhr. Diese Öffnungszeiten werden klar ersichtlich in den sozialen Netzwerken kommuniziert. In dieser Zeit wird aktiv über die Seiten kommuniziert bzw. Inhalte zum zeitversetzten Veröffentlichen bereitgestellt.
Außerhalb dieser Zeiten findet nur ein stichprobenartiges Monitoring, also eine Beobachtung der Seiten statt.

Netiquette

Die Netiquette definiert die Spielregeln des Landratsamts auf deren Seite in den sozialen Netzwerken. Diese ist sichtbar für die Nutzer verlinkt. Die Netiquette ist Grundlage für das Community-Management – hier wird definiert, welche Beiträge gelöscht werden, wann ein User gesperrt wird, wann die „Öffnungszeiten“ sind und wie schnell wir auf Fragen reagieren und welche Themen grundsätzlich hier angesprochen werden können.
Bei Verstößen gegen die Netiquette muss im Einzelfall entschieden werden, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Das Spektrum reicht von einer Ermahnung des jeweiligen Nutzers über die Funktion „Kommentar verstecken“, Löschen des Kommentars, vorläufiger bis zu dauerhafter Sperrung des Nutzers und am Ende des Spektrums Strafanzeige.

Social Plugins

Das Landratsamt Lörrach nutzt auf seinen Webseiten keine „Social Plugins“ zum Teilen von Beiträgen, die auf Internetseiten eingebunden werden. Diese sind aus datenschutzrechtlichen Gründen problematisch, da durch die Einbindung in die Website auch ohne Einwilligung des Seitenbesuchers datenschutzrelevante Informationen durch das Social Plugin abgegriffen werden, wie beispielsweise die IP-Adresse. In seinem Urteil vom 29. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof in diesem Zusammenhang entschieden, dass Webseitenbetreiber für die Erhebung und Übermittlung von Daten durch Facebooks „Like“- Button mit verantwortlich sind und dafür eine Einwilligung des Users einholen müssen.
 
Darum wird auf den Internetseiten des Landratsamts auf die „Like“-Buttons verzichtet. Nur eine Verlinkung zum Facebook-Auftritt findet sich auf der Webseite. Erst wenn der Benutzer bewusst auf den Link klickt und sich in das soziale Netzwerk begibt, werden Nutzungsdaten dort erhoben.