Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.
Seit dem 7. Januar 2023 wurde mit Inkrafttreten der "Achten Änderungsverordnung der Coronavirus-Einreiseverordnung" die bisherige Kategorie der Virusvariantengebiete (Virusvariantengebiet in dem eine besonders besorgniserregende Virusvariante bereits auftritt), um eine weitere, neue Kategorie ergänzt: Virusvariantengebiet, in dem eine besonders besorgniserregende "Virusvariante aufzutreten droht".
Verbunden mit einer solchen Gebietseinstufung ist eine Nachweispflicht bei Einreise (mittels Nukleinsäurenachweis (PCR) oder PoC-Antigen-Test).
Hinweis: Die Volksrepublik China (ausgenommen: Sonderverwaltungsregion Hongkong) gilt seit dem 9. Januar 2023 als "Virusvariantengebiet in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht".
Bitte beachten Sie, dass in Baden-Württemberg grundsätzlich die Ordnungsämter für alle Fragen zur Einreisequarantäne zuständig sind. Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Behörde Ihres Wohnortes für individuelle Fragen und/oder Anträge zur Aufhebung der Einreisequarantäne.
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