Informationen zum Testen auf das Corona-Virus
Zum 01.03.2023 wird die Grundlage zur Beauftragung der Teststellen aufgehoben, das bedeutet dass die Teststellen die Tests nicht mehr mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen dürfen und auch die Beauftragung erlischt.
Ansprüche auf kostenlose Testung bestanden bis einschließlich zum 28. Februar 2023. Seitdem bestehen keine Ansprüche mehr auf kostenlose COVID-19-Testungen.
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